Fünf Fälle, in denen kein Kfz-Versicherer reguliert
24 Juni, 2022
Autoversicherer unterscheiden sich im Leistungsumfang. Vor Abschluss oder Wechsel des Versicherungsschutzes sollte man sich daher individuell beraten lassen,
rät Marco Adelt, COO und Co-Gründer der Versicherungsagentur Clark.
Um den Abschluss von Autoversicherungen - das sind Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung - kommt man in Deutschland nicht herum. Die Haftpflichtversicherung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, die freiwillige Kaskoversicherung hat die überwiegende Mehrheit der Autohalter hierzulande sogar freiwillig abgeschlossen.
Während Autoversicherungen überwiegend Vorteile haben, können sie auch einige Nachteile mit sich bringen, die es sich lohnt zu kennen. " Werden etwa Schäden auf dem eigenen Grundstück abgedeckt, werden die Folgen eines Marderbisses bezahlt und bei welchen Tieren gelten Zusammenstöße als Wildunfall?
Das sind Fragen, zu denen sich Kfz-Versicherte vor dem Abschluss oder Wechsel individuell beraten lassen sollten", so Adelt. Abgesehen von diesen Individualitäten gibt es einige Fälle, in denen keine Autoversicherung den Schaden übernimmt.
So haftet die Versicherung nicht bei Unfällen, die durch Schäden an Reifen oder Felgen verursacht werden. Das Tückische dabei: Reifen haben durchaus ein Gedächtnis. Das unvorsichtige Überfahren einer Bordsteinkante kann schon längere Zeit zurückliegen, bis es zum äußerlichen Defekt des Reifens kommt.
Wer sich betrunken ans Steuer setzt, verliert ebenfalls seinen Versicherungsschutz.. Auch unter der Promillegrenze kann die Kfz-Haftpflicht Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Die Versicherer schützen sich mit der sogenannten "Trunkenheitsklausel" in ihren Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) vor den entstehenden Kosten durch Unfälle durch alkoholisiertes Fahren.
Auch das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültigen "TÜV" kann bei einem Unfall den Versicherungsschutz entweder voll kosten oder zur Kürzung der Kosten zur Schadensdeckung führen. Stellt sich heraus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre,drohen Regressansprüche.
Verleiht man sein Auto an eine Person ohne Fahrerlaubnis:
Kommt das - ob mit oder ohne Kenntnis - den Fahrzeughalter teuer zu stehen, den Unwissenheit fällt unter fahrlässiges Handeln. Auch hier kann der Versicherer Regressforderungen stellen.
Wenn beim Umzug Möbel durch rasante und überladene Fahrt beschädigt werden, kommt die Versicherung nicht auf. Statt der Kfz-Versicherung kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen.
Jedes Jahr können die meisten Kfz-Versicherte bis zum 30. November ihre bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden:
"Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert", so Dr. Marco Adelt.
Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, die individuelle Versicherungssituation zu prüfen.
mid/asg
Um den Abschluss von Autoversicherungen - das sind Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung - kommt man in Deutschland nicht herum. Die Haftpflichtversicherung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, die freiwillige Kaskoversicherung hat die überwiegende Mehrheit der Autohalter hierzulande sogar freiwillig abgeschlossen.
Während Autoversicherungen überwiegend Vorteile haben, können sie auch einige Nachteile mit sich bringen, die es sich lohnt zu kennen. " Werden etwa Schäden auf dem eigenen Grundstück abgedeckt, werden die Folgen eines Marderbisses bezahlt und bei welchen Tieren gelten Zusammenstöße als Wildunfall?
Das sind Fragen, zu denen sich Kfz-Versicherte vor dem Abschluss oder Wechsel individuell beraten lassen sollten", so Adelt. Abgesehen von diesen Individualitäten gibt es einige Fälle, in denen keine Autoversicherung den Schaden übernimmt.
So haftet die Versicherung nicht bei Unfällen, die durch Schäden an Reifen oder Felgen verursacht werden. Das Tückische dabei: Reifen haben durchaus ein Gedächtnis. Das unvorsichtige Überfahren einer Bordsteinkante kann schon längere Zeit zurückliegen, bis es zum äußerlichen Defekt des Reifens kommt.
Wer sich betrunken ans Steuer setzt, verliert ebenfalls seinen Versicherungsschutz.. Auch unter der Promillegrenze kann die Kfz-Haftpflicht Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Die Versicherer schützen sich mit der sogenannten "Trunkenheitsklausel" in ihren Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) vor den entstehenden Kosten durch Unfälle durch alkoholisiertes Fahren.
Auch das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültigen "TÜV" kann bei einem Unfall den Versicherungsschutz entweder voll kosten oder zur Kürzung der Kosten zur Schadensdeckung führen. Stellt sich heraus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre,drohen Regressansprüche.
Verleiht man sein Auto an eine Person ohne Fahrerlaubnis:
Kommt das - ob mit oder ohne Kenntnis - den Fahrzeughalter teuer zu stehen, den Unwissenheit fällt unter fahrlässiges Handeln. Auch hier kann der Versicherer Regressforderungen stellen.
Wenn beim Umzug Möbel durch rasante und überladene Fahrt beschädigt werden, kommt die Versicherung nicht auf. Statt der Kfz-Versicherung kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen.
Jedes Jahr können die meisten Kfz-Versicherte bis zum 30. November ihre bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden:
"Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert", so Dr. Marco Adelt.
Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, die individuelle Versicherungssituation zu prüfen.
mid/asg
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