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Reisemobilurlaub - Diese Tipps gehören ins Reisegepäck

02 Mai, 2022

Die Deutschen setzen weiterhin auf den Urlaub mit Reisemobil oder Wohnwagen. Wie sich Camper richtig

auf ihre anstehende Reise vorbereiten und wie sie mit Flüssiggas sicher unterwegs sind, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

Diese Tipps gehören ins Reisegepäck.
Flüssiggasflaschen gehören in einen speziellen Flaschenkasten. Darin werden sie aufrechtstehend und festgezurrt transportiert. "Meist bieten die Flaschenkästen Platz für zwei Flaschen", sagt Markus Lau. "Die integrierten Lüftungsöffnungen im Boden der Kästen sind vorgeschrieben und müssen aus Sicherheitsgründen immer frei bleiben."
Außerdem vorgeschrieben:
Ersatzflaschen zudrehen und nur mit aufgesetzter Ventilschutzkappe transportieren.

Eine häufig gestellte Frage gerade bei heißen Außentemperaturen im Sommer:
Darf der Kühlschrank im Reisemobil oder Wohnwagen während der Fahrt laufen, um Getränke und Reiseproviant zu kühlen?
Kein Problem, wenn die entsprechenden Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt sind. "Damit Flüssiggasgeräte wie der Kühlschrank während der Fahrt betrieben werden dürfen, sind zwei Sicherheitseinrichtungen an der Flüssiggasanlage notwendig: Der Crash-Sensor und die Schlauchabbruchsicherung", sagt Markus Lau. Der Crash-Sensor verhindert bei einem möglichen Unfall einen unkontrollierten Gasaustritt. Die Schlauchabbruchsicherung schützt davor, dass dies bei einem Leck an der Schlauchleitung passiert.
Generell gilt:
Flüssiggasgeräte wie Herd oder Kühlschrank nur benutzen, wenn sich das Fahrzeug im Freien befindet - jedoch nicht in Parkhäusern, Garagen oder auf Fähren.

Auch während des Tankens ist die Nutzung tabu.
Ein zertifizierter Sachkundiger sollte Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach jeweils zwei Jahren überprüfen. So ist gewährleistet, dass Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betrieben werden können. Verläuft die sogenannte G 607-Prüfung erfolgreich, stellt der Sachkundige eine Prüfplakette aus und notiert den Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung.
"Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Camper im Schadensfall abgesichert. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Vergabe des Stellplatzes die Vorlage dieser Dokumente", sagt Markus Lau. mid/arei

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