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Häufige Fragen zum Thema Leasing

05 April, 2022

Für immer mehr Menschen, die sich ein Auto anschaffen wollen, wird Leasing zu einer guten Option.

Dies gilt vor allem in Zeiten stetig steigender Autopreise. Doch der Fachjargon und die Bedingungen des Leasings können auf den ersten Blick ein wenig unübersichtlich sein – vor allem für Personen, die zum ersten Mal ein Auto leasen. Um zu entscheiden, ob ein Kauf oder Leasing die individuell bessere Wahl ist, sollte man die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Leasing kennen.

Leasing FAQ

Kann Leasing günstiger sein als der Autokauf?
Abhängig davon, welche Automarke man fahren möchte und über welchen Zeitraum ein Wagen im Besitz bleiben soll, kann Leasing tatsächlich günstiger sein als ein Autokauf. Soll ein Fahrzeug weniger als sechs Jahre gefahren werden, sind zwei Leasingverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren in der Regel kostengünstiger als der direkte Kauf des Fahrzeugs und der Wiederverkauf.
Übrigens: Auch und vor allem für Unternehmen kann Leasing einige Vorteile bieten. Zu diesen Vorteilen gehören die steuerliche Absetzbarkeit der monatlichen Leasingrate, der Sonderzahlungen und der weiteren Kosten.

Was bedeutet der Leasingfaktor?
Die meisten wissen, was ein effektiver jahreszins ist. Es ist der auf das Jahr hochgerechnete Zinssatz für einen Kredit und damit die entscheidende Information für einen Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten. Der Leasingfaktor hat ein ähnliches Grundprinzip, allerdings wird er auf eine andere Weise ausgedrückt. Angegeben wird der Leasingfaktor in Prozenten. Er gibt Auskunft darüber, wie hoch die Leasingrate im Verhältnis zum Listenpreis des Wagens ist. Dabei stellt ein Leasingfaktor unter einem Prozent ein sehr gutes Angebot dar.

Was hat es mit dem Restwert auf sich?
Der Restwert ist ein im Vorhinein festgelegter Preis, den das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags nach Herstellereinschätzung noch wert sein wird. Anstatt das Auto wie beim Autokauf zum vollen Kaufpreis zu erstehen und es nach drei Jahren wieder zu verkaufen, wird der Restwert vom ausgehandelten Preis des Fahrzeugs abgezogen und der sich ergebende Betrag wird auf die monatlichen Raten verteilt. Dazu addieren sich Zinsen und Gebühren. Wer ein Restwert-Leasing in Anspruch nimmt, zahlt demnach nur den Wert, den das Fahrzeug während des Zeitraums, in dem es genutzt wird, verliert.
Neben dem Restwert-Leasing gibt es das Kilometer-Leasing. Hier vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer, wie viele Kilometer während der Vertragslaufzeit zurückgelegt werden. Werden im Leasingzeitraum mehr Kilometer gefahren als vereinbart, müssen diese bei Vertragsende bezahlt werden. Ob nicht genutzte Kilometer zurückerstattet werden, ist von den individuellen Vertragsvereinbarungen abhängig.

Was passiert am Ende des Leasingvertrags?
Befindet sich das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags in einem guten Zustand und wurde weniger als die vereinbarte Kilometerzahl zurückgelegt, wird das Auto beim Händler zurückgegeben. In einigen Fällen verlangt der Händler eine Rückgabegebühr. Auf diese wird jedoch in der Regel verzichtet, wenn direkt im Anschluss ein neues Fahrzeug geleast wird. Weist das Fahrzeug Mängel und Schäden auf, die über die definierten üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, muss der sogenannte Minderwert bezahlt werden. Dies bedeutet, dass nicht die Kosten für etwaige Ausbesserungen und Reparaturen zu zahlen sind, sondern nur der Betrag, um den der Fahrzeugwert durch die Mängel gemindert wurde.

Gibt es im Anschluss an den Leasingvertrag eine Kaufoption?
Wer die Option haben möchte, das geleaste Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags zu kaufen, muss eine Kaufoption in den Vertrag einbauen lassen. Ohne diese Klausel ist es schwer möglich, das geleaste Auto käuflich zu erwerben.

Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, einen Leasingvertrag zu verlängern. Für eine Weiternutzung des Fahrzeugs sollte dann vor rechtzeitig Vertragsende eine Vertragsverlängerung beantragt werden. Die monatlichen Raten werden in diesem Fall meistens geringer. Denn es gilt nun zur Berechnung nicht mehr der Neuwagenpreis, sondern der Marktwert des Autos. ub/dom

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