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Abblendlicht einschalten - Wann ist es nötig?

11 Februar, 2022

Wann reicht das Tagfahrlicht aus und wann ist sollte man das Abblendlicht einschalten? Sind die

Tage kurz und die Nächte lang, fallen schlecht oder falsch beleuchtete Fahrzeuge besonders auf. Etwa die "Einäugigen", deren Fahrer nicht bemerken, dass eine Birne defekt und deshalb die Beleuchtung nicht mehr vorschriftsmäßig ist. Oder die Unaufmerksamen, die nicht wahrnehmen, dass sie wegen schlechter Lichtverhältnisse ihre Beleuchtung einschalten müssten. Und mit der zunehmenden Zahl neuer Fahrzeuge auf den Straßen wächst auch die Anzahl derjenigen, die sich völlig auf die Automatik der Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeugs verlassen, die sich aber als zu träge oder unsensibel erweist, um das erforderliche Abblendlicht rechtzeitig zu aktivieren.

Letztgenannte provozieren insbesondere bei schlechter Sicht wegen Regen, Nebel oder Schnee vielfach riskante Situationen, weil bei ihnen vorn am Auto nur das Tagfahrlicht leuchtet, hinten aber gar nichts. Deshalb können solche Autos vom rückwärtigen Verkehr oft nur sehr bis zu spät wahrgenommen werden.

Wann also reicht das Tagfahrlicht aus - und wann ist Abblendlicht gefordert?
Tagsüber ist es verboten, das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, weil dessen Lichtstärke zu gering ist. Auch Nebelscheinwerfer dürfen am Tage nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Somit scheidet auch diese Beleuchtung als Tagfahrlicht aus.

Bei ab 2011 neu zugelassenen Fahrzeugen finden sich an der Front zusätzliche Lampen. Diese sogenannten Tagfahrlichter sind seitdem in der EU vorgeschrieben. Sie gehen in der Regel automatisch an, sobald die Zündung eingeschaltet wird.
Werden die "normalen" Scheinwerfer wie Abblend-, Fern- oder Standlicht aktiviert, erlischt das Tagfahrlicht selbsttätig. Denn es soll nur tagsüber das Fahrzeug besser sichtbar machen.
Sobald es an der Zeit ist, mit Abblendlicht unterwegs zu sein, sind die Tagfahrleuchten aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Leuchtkraft zwecklos.

In Deutschland gibt es unabhängig davon keine Vorschrift, mit dem Auto bei Tag grundsätzlich mit Licht zu fahren.
Ältere Fahrzeuge müssen nicht mit einem Tagfahrlicht nachgerüstet werden.
Für Krafträder hingegen schreibt Paragraf 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass sie auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten zu bewegen sind.

Das Abblendlicht soll die Sicht des Fahrers bei Dunkelheit und schlechter Sicht verbessern. In Deutschland legt die StVO eindeutig fest, dass das Abblendlicht bei Dämmerung und Dunkelheit einzuschalten ist sowie wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.
Grundsätzlich kann man das Abblendlicht auch als Tagfahrlicht verwenden. Allerdings benötigt das Abblendlicht mehr Energie als das Tagfahrlicht.

Das automatische Abblendlicht soll den Fahrer entlasten sowie verhindern, dass er vergisst, diese Beleuchtung wie vorgeschrieben einzuschalten. Speziell bei Dämmerung oder Tunnelfahrten ist das vorteilhaft. Allerdings bemängelt stellvertretend für andere Experten der Autoclub ADAC, dass die Einschaltautomatiken tagsüber eher selten, zu spät oder speziell bei Nebel gar nicht reagieren. Deshalb plädiert der Automobilclub dafür, dass das Abblendlicht automatisch angehen sollte, sobald der Scheibenwischer aktiv wird.

Es ist also nicht sinnvoll, sich völlig auf die Lichtautomatik zu verlassen. Denn die Person am Steuer ist immer noch selbst dafür verantwortlich, das Abblendlicht mit zugehöriger Begrenzungs- und Schlussbeleuchtung hinten bei schlechten Sichtverhältnissen einzuschalten. mid/rhu

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