Aktuelle Auto News
 



Realistischere Verbrauchsangaben durch OBFCM?

21 Januar, 2022

Seit 01. Januar 2022 sind neu typgenehmigte Pkw-Modelle verpflichtend mit einer OBFCM-Einrichtung ausgerüstet.

Der Kraftstoffverbrauch und der Stromverbrauch (bei Plug-in-Hybriden) von neuen Pkw muss gemessen werden und über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug gespeichert werden.
Dazu sind seit dem 01. Januar 2022 neu typgenehmigte Pkw-Modelle verpflichtend mit einer OBFCM-Einrichtung (OnBoard Fuel Consumption Monitoring) ausgerüstet.

"Die Daten aus dem OBFCM sollen zur Feststellung von Abweichungen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb dienen", so der Autoclub ADAC. Auf diese Weise solle die Lücke zwischen Prüfstandsmessungen und Realemissionen weiter reduziert werden. Das Ziel: noch realistischere Verbrauchsangaben für die Käufer.

Die Fahrzeughersteller sind verpflichtet, diese Daten durch ihre Vertragswerkstätten bei jeder Wartung oder Reparatur erheben zu lassen.

Ab 20. Mai 2023 soll das bei der Hauptuntersuchung durch die Prüforganisationen passieren.

Der Club ADAC hält den Ansatz, die Lücke zwischen Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb zu schließen, für richtig. Wichtig sei jedoch, dass deren Zweckbindung sichergestellt werde. Denn:
Die Vorschriften seien auf die Fahrzeughersteller ausgerichtet - sie dürften nicht zur Überwachung des Autofahrers dienen.

Auch deshalb ist es laut Automobilclub ADAC wichtig, dass Datenschutz und Datensicherheit bei der Datenspeicherung und Verwertung gewährleistet werden. Deshalb fordert der Club, dass jeder Fahrzeughalter Informationen über die individuellen Daten seines Fahrzeuges bekommt, ganz egal, von wem diese ausgelesen wurden.

"Verbraucher sollten wissen, dass sie dem Auslesen der OBFCM-Werte auch widersprechen können, wenn sie ihre Daten nicht weitergeben möchten", heißt es beim Verkehrsclub. "Klare Prozesse, wie der Widerspruch zu erfolgen hat, sind seitens des Gesetzgebers umgehend festzulegen."

Die Ausrüstungspflicht mit einer OBFCM-Einrichtung und die damit verbundene Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und deren Datenübertragung gelten aktuell nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie (Plug-in-)Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sind ausgenommen, ebenso wie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG).

Doch diese Lücke sollte nach Überzeugung des Autoclub ADAC geschlossen werden und OBFCM auch für E-Autos und gasbetriebene Fahrzeuge genutzt werden. Denn auch hier gibt es Abweichungen zwischen Laborwerten und realen Verbrauchswerten.

Ob das eigene Fahrzeug die Funktion unterstützt, kann über die Emissionsschlüsselnummer "36AP" im Fahrzeugschein (Feld 14.1) herausgefunden werden.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann sich ein genauer Blick auf die Werte lohnen, so der Autoclub ADAC: "Sie können ein Indiz für das Fahrprofil des Vorbesitzers sein." mid/rhu

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights