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Neuerungen 2022: Darauf müssen sich Autofahrer einstellen

13 Januar, 2022

Auch im Jahr 2022 gibt es wieder einige Neuerungen für Autofahrer. Besonders zu beachten ist dabei der

neue Bußgeldkatalog, der bereits seit dem 9. November 2021 gilt.
Er sieht zum Teil erhebliche Verschärfungen der Strafen für Temposünder und Falschparker vor. Und wer die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse missachtet, muss nun mit einem Fahrverbot rechnen. Mit Jahresbeginn gibt es zudem Veränderungen unter anderem bei den Versicherungs-Typklassen, bei den Farben der TÜV-Plaketten, bei den gültigen Führerscheinen und bei der Maskenpflicht in Fahrzeugen.

Alle Jahre wieder ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung und die Farben der sogenannten TÜV-Plaketten. Letztere geben Auskunft darüber, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) ansteht. 2022 müssen alle Kraftfahrzeuge mit einer braunen Plakette auf dem Kennzeichen zur HU. Wird diese mit Erfolg absolviert, gibt es eine grüne Plakette. Sie besagt, dass das betreffende Fahrzeug im Jahr 2024 wieder vorgeführt werden muss. Neue Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren wieder zur HU und haben deshalb in diesem Jahr eine orangefarbene Plakette.

Viele Kraftfahrer betrifft auch die alljährliche Änderung der Typklassen bei der Kfz-Versicherung. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dazu mitteilt, soll die Aktualisierung der Typklassenstatistik diesmal für rund elf Millionen Autofahrer ein Thema sein. Demnach sollen rund 4,3 Millionen Autofahrer in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren. Für über 7 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen, erklärt der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen. Hingegen soll es laut GDV für fast drei Viertel bzw. rund 30,3 Millionen Autofahrer bei der Typklasse des Vorjahres bleiben. Und auch bei den Veränderungen seien große Sprünge die Ausnahme, betont Asmussen.

Außerdem soll das Bundesverkehrsministerium (BMDV) planen, das Mitführen von zwei Corona-Schutzmasken im Auto vorzuschreiben. Medienberichten zufolge ist dies im Zuge der kommenden Novelle der Straßenverkehrsordnung beabsichtigt. Dann soll der Kfz-Verbandskasten zwei Gesichtsmasken enthalten müssen. Mit dieser Vorgabe folgt das BMDV eigenen Angaben zufolge den Empfehlungen von Fachleuten.

Von Januar 2022 an gelten ferner andere Voraussetzungen für die Förderung von neuen Elektro-Autos bzw. sogenannten Plug-in-Hybriden. Die neue Bundesregierung will nämlich die Förderung der Elektromobilität neu ausrichten. Dazu sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Innovationsprämie für Plug-in-Hybride künftig von der elektrischen Mindestreichweite abhängen soll. Konkret müssen Hybrid-Fahrzeuge ab Jahresanfang eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern aufweisen, um förderfähig zu sein. Bislang galten als Voraussetzung hierfür eine Reichweite von 40 Kilometern und ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer. Laut aktuellem Stand soll es die Förderprämie für E-Autos noch bis Ende 2022 geben.

Den Geldbeutel der Autofahrer trifft ab dem 01. Januar 2022 auch die nächste Stufe der CO2-Bepreisung. Sie dürfte den Kraftstoff deutlich verteuern: Bei Benzin ist von einem Aufschlag um 8,4 Cent pro Liter die Rede und der Preis für Diesel soll um 9,5 Cent pro Liter steigen. Somit setzt sich voraussichtlich der Trend des vergangenen Jahres fort, dass Autofahren teurer wird. mid/arei

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