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Beweislastumkehr beim Händlerkauf - Vorteil für Verbraucher beim Autokauf ab 2022

30 Dezember, 2021

Ab 01. Januar 2022 werden die Verbraucherrechte gestärkt. Die Beweislastumkehr beim Händlerkauf verlängert

sich von sechs Monate auf ein Jahr.

Dies bedeutet:
Zeigt sich nach Übergabe ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass der Mangel bereits schon bei Übergabe vorlag.

Erst nach Ablauf der zwölf Monate wechselt diese Beweislast und der Käufer muss den Beweis führen, dass ein Schaden bzw. Mangel von Anfang an vorhanden war.

Die Verlängerung der Beweislastumkehr ist eine Herausforderung für die Händler.

Auch muss beim Gebrauchtwagenkauf im Kaufvertrag klar geregelt werden, welche Mängel vielleicht bereits bekannt sind.

In Zukunft reicht der einfache Vermerk im Kfz-Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ nicht mehr aus.

Ferner treten neue Regelungen zur Vereinbarung der Verjährungsverkürzung in Kraft. Für gebrauchte Fahrzeuge ist eine Verjährungsverkürzung auf ein Jahr nur noch möglich, wenn dies im Rahmen einer Individualvereinbarung getroffen wird.
ub/dom

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