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Flugverschiebungen - Mehr Rechte für Fluggäste

24 Dezember, 2021

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde als

Annullierung betrachtet werden können und dass die Fluggesellschaften selbst dazu verpflichtet sind, die betroffenen Passagiere über derartige Verschiebungen in Kenntnis zu setzen, auch wenn der Flug über ein Reisebüro oder ein Internetportal gebucht wurde.

Die Annullierung wird sogar dann wirksam, wenn die Fluggäste durch die veränderte Abflugzeit nicht verspätet an ihrem Zielort ankommen. Dementsprechend haben Passagiere auch Anspruch auf Entschädigungszahlungen, heißt es beim Portal "Airhelp".

Zudem hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass es in der Pflicht der Fluggesellschaften liegt, alle betroffenen Passagiere frühzeitig - das heißt mindestens 14 Tage im Voraus - über die Verlegung zu informieren. Auch wenn ein Flug über ein Reisebüro oder ein Internetportal gebucht wurde, muss die Airline die Information an die Fluggäste weitergeben, nicht der Drittanbieter.
Im konkreten Fall ging es um einen Laudamotion-Flug, der um sechs Stunden nach vorne verlegt worden war. mid/rhu

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