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E-Mobilität in Deutschland: Bei der Wallbox darf das Teilen nicht fehlen

25 September, 2021

Die E-Mobilität soll in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Experten erklären, was es mit der Wallbox und dem Wallbox-Sharing auf sich hat.

Die Bundesregierung hat in ihrem "Masterplan Ladeinfrastruktur" festgelegt, bis 2030 eine Ladeinfrastruktur für zehn Millionen E-Autos zu schaffen. Bei einem solch ambitionierten Projekt darf das Teilen nicht fehlen, betonen die ARAG-Experten. Sie erklären, was es mit der Wallbox und dem Wallbox-Sharing auf sich hat.

25.000 Ladestationen gibt es aktuell in Deutschland.
Um vor allem den privaten Ausbau weiter zu fördern, wird seit November 2020 der Einbau einer so genannten Wallbox für Elektrofahrzeuge mit 900 Euro bezuschusst. Beantragt wird der Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Dabei muss der genutzte Strom nach Auskunft der ARAG Experten zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und die Ladestation muss über eine Normal-Ladeleistung von elf Kilowatt verfügen. Wer sein E-Fahrzeug an der normalen Steckdose daheim laden möchte, sollte sein Stromnetz vorher von einem Fachmann prüfen lassen, da es nicht unbedingt für eine höhere Dauerbelastung ausgelegt ist.

Der Einbau einer Wallbox muss einem Profi zu überlassen werden, weil sie an einen Starkstromkreis angeschlossen wird und ein Einbaufehler lebensgefährlich sein könnte.

Ist die Wallbox erstmal installiert, wird sie in der Regel nicht dauerhaft genutzt, sodass es sinnvoll sein kann, die Wandladestation mit anderen zu teilen. Dabei wird nicht nur der Gebrauch der Wallbox geteilt, sondern auch die Investitionskosten und der Ressourcenbedarf.
In Deutschland gibt es laut der ARAG-Experten bereits mehrere Internet-Portale und Apps, die das Wallbox-Sharing organisieren und auf denen Elektro-Fahrer Ladestationen finden oder eigene Wallboxen öffentlich zugänglich machen können.
Den Preis des Tankens bestimmt dabei der Besitzer der Ladestation. Natürlich kann man den Strom aus der Wallbox auch kostenlos teilen.

Als Sharing-Anbieter kann nachträglich ein Unterzähler eingebaut werden, damit die Strommenge von weiteren Nutzern separiert werden kann.

Neue Wallboxen sollten über einen Chipkarten-Leser sowie einen integrierten Stromzähler verfügen. Dann können sich Nutzer mit einem Chip ausweisen, ohne den man die Ladestation nicht nutzen kann.

Jeder Mieter hat nun einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation an seinem Stellplatz.

Vermieter können die Erlaubnis nur noch in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Viele Vermieter beteiligen sich sogar an den Kosten. Mieter müssen auf jeden Fall fragen, weil der Einbau einer Wandladestation eine bauliche Veränderung ist.
Ausnahme:
Im Mietvertrag ist die Ausführung bestimmter baulicher Maßnahmen gestattet.
mid/arei

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