Welche Regeln gelten am Zebrastreifen?
31 August, 2021
Es gibt sie zwar weltweit in vielen Farben und Ausführungen - in Deutschland bestehen Zebrastreifen aber schlicht
aus weißen Streifen. Hauptzweck der im Amtsdeutsch Fußgängerüberweg genannten Einrichtungen:
Sie sollen Fußgängern das Leben leichter machen.
Grundvoraussetzung, damit das klappt ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln hallten. Doch wie lauten die ganz genau?
Zum Tag des Zebrastreifens in Deutschland am 01. September erklären die ARAG Experten, was am gestreiften Übergang gilt.
Das erste Gebot:
Fußgänger haben absoluten Vorrang! Fahrzeuge und Radler müssen vor einem Zebrastreifen anhalten, wenn ihn ein Passant überqueren möchte. Sogar, wenn der Zebrastreifen über den Radweg führt.
Wer als Radfahrer an einem Zebrastreifen die Straße überqueren will, sollte absteigen und das Rad schieben. Andernfalls haben Radler nämlich keinen Vorrang vor den anderen Fahrzeugen. Es ist zwar nicht verboten, über die Streifen zu fahren, aber man riskiert, von Autofahrern nicht schnell genug wahrgenommen zu werden. Nur wenn kein Auto in Sicht ist, kann man selbstverständlich über den Zebrastreifen radeln.
Kommt es zu einem Unfall, weil der Zebrastreifen radelnd überquert wurde, kann dem Fahrradfahrer eine Mitschuld angelastet werden. So urteilte das Landgericht Frankenthal im Fall einer Radfahrerin, die plötzlich von einem Radweg abbiegend auf den Zebrastreifen fuhr und dabei mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden (Az.: 2 S 193/10).
In Berlin war ein Radler vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller benutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Wäre er gefahren, hätte ihn eine Mitschuld getroffen. In diesem Fall rettete ihn aber sein Anschieben mit einem Bein (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03).
Wer den Zebrastreifen ignoriert, Fußgänger nicht queren lässt oder an einem Zebrastreifen überholt, muss laut der ARAG-Experten mit empfindlichen Strafen rechnen.
80 Euro Bußgeld sind dafür fällig, plus ein Punkt in Flensburg.
Das Halten - und natürlich auch das Parken - in der Nähe eines Zebrastreifens wird mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro geahndet. Bis fünf Meter vor und auf dem markierten Überweg ist das Abstellen von Fahrzeugen tabu. Damit soll die Sicht auf querende Fußgänger freigehalten werden.
Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken dagegen erlaubt. Zudem sind Autofahrer verpflichtet, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, sobald sie sich einem Zebrastreifen nähern - und zwar auch dann, wenn kein Verkehrsschild auf ihn aufmerksam macht. Darüber hinaus gilt am Zebrastreifen ein Überholverbot und er muss freigehalten werden, wenn der Verkehr stockt.
mid/rhu
Sie sollen Fußgängern das Leben leichter machen.
Grundvoraussetzung, damit das klappt ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln hallten. Doch wie lauten die ganz genau?
Zum Tag des Zebrastreifens in Deutschland am 01. September erklären die ARAG Experten, was am gestreiften Übergang gilt.
Das erste Gebot:
Fußgänger haben absoluten Vorrang! Fahrzeuge und Radler müssen vor einem Zebrastreifen anhalten, wenn ihn ein Passant überqueren möchte. Sogar, wenn der Zebrastreifen über den Radweg führt.
Wer als Radfahrer an einem Zebrastreifen die Straße überqueren will, sollte absteigen und das Rad schieben. Andernfalls haben Radler nämlich keinen Vorrang vor den anderen Fahrzeugen. Es ist zwar nicht verboten, über die Streifen zu fahren, aber man riskiert, von Autofahrern nicht schnell genug wahrgenommen zu werden. Nur wenn kein Auto in Sicht ist, kann man selbstverständlich über den Zebrastreifen radeln.
Kommt es zu einem Unfall, weil der Zebrastreifen radelnd überquert wurde, kann dem Fahrradfahrer eine Mitschuld angelastet werden. So urteilte das Landgericht Frankenthal im Fall einer Radfahrerin, die plötzlich von einem Radweg abbiegend auf den Zebrastreifen fuhr und dabei mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden (Az.: 2 S 193/10).
In Berlin war ein Radler vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller benutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Wäre er gefahren, hätte ihn eine Mitschuld getroffen. In diesem Fall rettete ihn aber sein Anschieben mit einem Bein (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03).
Wer den Zebrastreifen ignoriert, Fußgänger nicht queren lässt oder an einem Zebrastreifen überholt, muss laut der ARAG-Experten mit empfindlichen Strafen rechnen.
80 Euro Bußgeld sind dafür fällig, plus ein Punkt in Flensburg.
Das Halten - und natürlich auch das Parken - in der Nähe eines Zebrastreifens wird mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro geahndet. Bis fünf Meter vor und auf dem markierten Überweg ist das Abstellen von Fahrzeugen tabu. Damit soll die Sicht auf querende Fußgänger freigehalten werden.
Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken dagegen erlaubt. Zudem sind Autofahrer verpflichtet, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, sobald sie sich einem Zebrastreifen nähern - und zwar auch dann, wenn kein Verkehrsschild auf ihn aufmerksam macht. Darüber hinaus gilt am Zebrastreifen ein Überholverbot und er muss freigehalten werden, wenn der Verkehr stockt.
mid/rhu
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