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Fahrzeugbreiten im Straßenverkehr nicht unterschätzen

27 August, 2021

Die Autos werden immer breiter, doch der städtische Straßenverkehr wächst nicht mit. Für PKWs gelten Fahrzeugbreiten von

2,5 m. Die höchstzulässige Breite ist in Paragraf 32 StVZO geregelt.

Die PKWs werden immer größer und breiter, doch der städtische Straßenverkehr wächst nicht mit. Deshalb sind einige Fahrspuren für die meisten Autos aufgrund ihrer Breite tabu - und das betrifft längst nicht nur große SUVs und Oberklasselimousinen.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Breite des Fahrzeugs unbedingt kennen, mahnt der ACE Auto Club Europa e. V. Denn in der Zulassungsbescheinigung ist zwar die Fahrzeugbreite an der breitesten Stelle des Fahrzeugs angegeben, allerdings ohne die Außenspiegel zu berücksichtigen.
Mit etwas Glück findet sich die tatsächliche Fahrzeugbreite samt Spiegeln in der Gebrauchsanleitung, sonst gilt:
Selbst Maß nehmen. Denn seitliche Sicherheitsabstände und Verkehrszeichen, die Fahrspuren auf eine bestimmte Fahrzeugbreite begrenzen, beziehen sich auf die physische Fahrzeugbreite einschließlich der Spiegel.

Die Fahrzeugbreite ist vor allem im Straßenverkehr an Autobahnbaustellen entscheidend:
Oftmals ist die linke der beiden Fahrspuren auf eine Fahrzeugbreite von zwei Metern begrenzt. Somit dürfen Fahrzeuge, die samt Außenspiegel breiter sind als zwei Meter, die linke Spur nicht nutzen.

Relevant ist die tatsächliche Fahrzeugbreite auch besonders im Hinblick auf den gebotenen Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden:
Kann aufgrund von Fahrzeugbreite - inklusive Außenspiegel - und begrenzter Fahrbahnmaße nicht ausreichend Sicherheitsabstand gehalten werden, ist das Überholen oder seitliches Vorbeifahren an anderen Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt.
In engen Autobahnbaustellen empfiehlt es sich, zur Sicherheit besser versetzt zu fahren, anstatt zu überholen, so der Autoclub ACE.
mid/jub

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