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Blaulicht und Martinshorn: Was Autofahrer wissen müssen

14 Juni, 2021

Wenn ein Einsatzfahrzeug etwa von Polizei oder Feuerwehr Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn einsetzt, ist

ihm Vorfahrt zu gewähren. Denn diese Sondersignal-Kombination wird nur im größten Notfall verwendet - oft geht es um Menschenleben oder die öffentliche Sicherheit. "Ist ein Einsatzfahrzeug hingegen ohne Martinshorn und Blaulicht oder nur mit einem der beiden Signale unterwegs, gelten diese Sonderrechte nicht", so der Automobilclub ACE.

Doch auch bei Einsatz des akustischen und des visuellen Warnsignals unterliegen die Fahrer von Sonderrechts-Fahrzeugen einer speziellen Sorgfaltspflicht, wenn sie die StVO missachten. So darf an Kreuzungen beispielsweise nur so schnell gefahren werden, dass bei Querverkehr rechtzeitig gestoppt werden kann.

Generell gilt:
Kommt es zu einem Unfall mit oder aufgrund eines Einsatzfahrzeugs, trägt nicht automatisch der Unfallgegner die Schuld. Obwohl Einsatzwagen im Notfall teilweise von der StVO befreit sind, entscheidet sich die Schuldfrage stets individuell.
Wurde beim Fahren des Einsatzfahrzeugs die Sorgfaltspflicht verletzt, indem beispielsweise unvorsichtig die Kreuzung passiert wurde, haftet der Einsatzfahrende, weil er den Unfall verschuldet hat.

Wenn Martinshorn und Blaulicht im Einsatz waren, liegt die Beweislast laut Autoclub ACE bei einem Unfall in der Regel bei demjenigen, der im "Zivilfahrzeug" am Steuer saß.
Bei einem Unfallschaden am eigenen Fahrzeug durch bloßes Ausweichen wird geprüft, ob es eine Möglichkeit gegeben hätte, auch unfallfrei auszuweichen.
Kollidieren zwei ausweichende Fahrzeuge, tragen im Normalfall beide eine Mitschuld.
mid/rhu

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