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Medizinisch-Psychologisches Gutachten zur Fahreignung: MPU droht früher als bisher

30 März, 2021

Ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten zur Fahreignung können Fahrerlaubnisbehörden ab sofort früher fordern. Die MPU überprüft besonders

schlimme Verkehrssünder auf grundsätzliche Fahrtauglichkeit.

Die umgangssprachlich auch "Idiotentest" genannte Untersuchung droht nun früher als bisher.
Unfallforscher und Verkehrspsychologen hatten das schon lange gefordert.

In der bisherigen Rechtsprechung wurden bei Erstauffälligen erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille Zweifel an der Fahreignung erhoben.
Jetzt können Fahrerlaubnisbehörden bereits ab 1,1 Promille ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordern - auch wenn der Fahrer bei der Kontrolle keine oder nur geringe alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Sicherheitsexperten begrüßen die Verschärfung. "Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr", betont Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom Dienstleistungsunternehmen TÜV Thüringen. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellten eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. "Wir wissen, dass das Unfallrisiko bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille rund zehnmal höher ist als bei einem nüchternen Fahrer."

Das zeigen auch die Ergebnisse der Unfallforschung und die aktuelle Unfallstatistik:
Laut Statistischem Bundesamt waren mehr als die Hälfte (51,2 Prozent) der Alkoholunfälle mit Personenschaden sogenannte Fahrunfälle, die ohne Zutun anderer Verkehrsteilnehmer verursacht wurden. Alkoholisierte Fahrer schätzten dabei beispielsweise den Straßenverlauf falsch ein oder waren mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Im Normalfall machen Fahrunfälle gerade einmal einen Anteil von 18,1 Prozent am Unfallgeschehen mit Personenschaden aus. 2019 war insgesamt bei 4,6 Prozent dieser Verkehrsunfälle Alkohol im Spiel. 228 Menschen kamen dabei ums Leben. mid/wal

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