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Neues Gesetz: Mit Automatik-Führerschein im Schaltwagen

25 März, 2021

Kein Aprilscherz: Zum 01. April dürfen Besitzer des sogenannten "Automatik-Führerschein" auch ein Auto mit manuellem Schaltgetriebe fahren. Doch dafür gibt es klare Regeln.

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Voraussetzung dafür sind neben der Automatik-Fahrausbildung mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt bei der Fahrschule.

Bislang durften Fahrer mit einem Automatik-Führerschein keine Pkw mit manueller Schaltung fahren. "In Deutschland werden inzwischen mehr Automatikwagen als Schaltwagen neu zugelassen. Der Durchbruch der Elektromobilität verstärkt diesen Trend", sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands. Dem trage die Automatikregelung Rechnung.

Auch Fahrerlaubnisinhaber mit einer älteren Automatikeintragung können durch die Kurzlehrfahrten die Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis auf Schaltfahrzeuge erlangen.

Fahranfänger sollten jedoch abwägen, ob sie auf eine Automatikausbildung setzen wollen, rät der TÜV-Verband. Grundsätzlich sei der Umstieg von Schaltung auf Automatik leichter zu bewältigen als umgekehrt.
Goebelt: "Wer nach der Automatik-Fahrausbildung in der Regel nicht mit einem Schaltwagen fährt, sollte vorsichtig sein und Zeit für die Umgewöhnung einplanen."

Deutschland geht beim Automatik-Führerschein einen Sonderweg:
Bereits seit einigen Jahren ist es europaweit möglich, die Fahrprüfung mit Automatikgetriebe zu absolvieren.
"Die Änderung der EU-Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland soll den Führerscheinerwerb erleichtern", erläutert Goebelt.
Zudem seien Elektroautos und auch viele neue Assistenzsysteme an Automatikgetriebe gekoppelt.
Durch die Automatikregelung werde die Fahrerlaubnisprüfung mit E-Autos überhaupt erst möglich. mid/wal

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