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Bussgeldkatalog - Bussgelder - Winterreifen

21 Dezember, 2007

Bussgelder ohne Winterreifen - Bei Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs ist laut österreichischen Bussgeldkatalog ab 2008 mindestens ein Bussgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Bussgeldkatalog Österreich - Österreich führt gesetzliche Winterreifenpflicht ein. Wer erwischt wird, zahlt ein Bussgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Ab dem 1. Januar 2008 gilt in Österreich jeweils für den Zeitraum zwischen 1. November und 15. April eine gesetzliche Winterreifenpflicht, wobei ausdrücklich „winterliche Verhältnisse“ herrschen müssen. Darauf weisen die Initiative Pro Winterreifen und der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) Kraftfahrer hin, die demnächst eine Fahrt in die Alpenrepublik planen. Betroffen sind alle Pkw, Kombifahrzeuge und Lkw mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Als Winterreifen gelten Pneus, die für eine Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind. Sie müssen eine Mindestprofiltiefe von mindestens vier Millimetern haben und auf allen vier Rädern montiert sein. Schneeketten auf den Antriebsrädern gelten nur bei einer geschlossenen Schnee- oder Eisschicht als Alternative. Bei Nichtbeachtung drohen bei unseren Nachbarn Bussgelder von 35 Euro.

Bei einem Gefährdungstatbestand kann das Bussgeld sogar bis zu 5.000 Euro kosten. Deutschland verlangt generell „eine an die Wetterverhältnisse angepasste Fahrzeugausrüstung“. Dazu zählt auch eine geeignete Bereifung für winterliche Straßen. Verstöße werden mit einem Bussgeld von 20 Euro geahndet. Bei Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs sind mindestens 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Eine generelle Winterreifenpflicht besteht allerdings nicht. Viele Autofahrer wählen als Kompromiss Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die laut Stiftung Warentest vor allem für Wenigfahrer und in städtischen Ballungsgebieten infrage kommen, wo Schnee und Eis auf der Fahrbahn schnell geräumt werden können.

Die Haftpflichtversicherung leistet aber auch in Fällen, in denen Verkehrsteilnehmer in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen verzichten. Laut ARCD kann es allerdings Schwierigkeiten mit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben, wenn Kraftfahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind. Der Club rät Winterreifenmuffeln dringend, im Zweifelsfall das Fahrzeug stehen zu lassen. Generell gilt in unseren Breiten die Formel „O bis O“. Sie besagt, dass geeignete Reifen für die kalte Jahreszeit von (Ende) Oktober bis Ostern aufgezogen sein sollten, um auf der sicheren Seite zu sein. ARCD

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