Falsch parken: Man muss nicht alles zahlen
04 Februar, 2021
Falsch parken kann richtig teuer werden, wenn man auch noch abgeschleppt wird. Doch man muss sich nicht alles gefallen
lassen, wie Zeitschrift "Auto Bild" berichtet. Denn oft sind es auch dubiose Abschleppunternehmen, die sich eine goldene Nase verdienen wollen.
Denn grundsätzlich gilt:
Von öffentlichem Grund dürfen nur Polizei und Ordnungsamt abschleppen lassen.
Laut Recherchen von "Auto Bild" kostet das bis zu 380 Euro ohne Bußgeld, aber inklusive Gebühren und Kosten fürs Verwahren auf einem sicheren Gelände.
Auch Privatleute oder Mieter dürfen Autos abschleppen lassen, wenn sie eine Einfahrt blockieren oder ohne Erlaubnis auf dem Grundstück stehen.
Private Abschlepp-Unternehmen überwachen im Auftrag der Besitzer Kunden- oder Supermarktparkplätze. Wird das Auto von dem Unternehmen abgeschleppt und will man sein Auto zurückhaben, muss man grundsätzlich nur die Abschleppkosten zahlen.
Dass einige Firmen zusätzliche Gebühren verlangen, bevor sie das Auto wieder herausrücken, ist verboten.
Denn:
Diese Gebühren haben sie meist schon ihrem Auftraggeber in Rechnung gestellt, weil sie Bestandteil des Betreuungsvertrages sind.
Andere Abschlepper arbeiten ganz ohne Auftrag.
Sie fahren durch die Stadt und schleppen alles ab, was ihnen an Falschparkern auf den Haken kommt. Doch weil sie ohne Auftrag handeln, dürfen sie dafür kein Geld verlangen.
Problem:
Ohne Bezahlung bekommt man sein Auto nicht wieder.
Tipp von "Auto Bild":
Jeder, dessen Auto von einem Kundenparkplatz abgeschleppt wurde, muss prüfen, ob die Firma willkürlich oder auf Verlangen eines Parkplatzbetreibers abgeschleppt hat. mid/arei
Denn grundsätzlich gilt:
Von öffentlichem Grund dürfen nur Polizei und Ordnungsamt abschleppen lassen.
Laut Recherchen von "Auto Bild" kostet das bis zu 380 Euro ohne Bußgeld, aber inklusive Gebühren und Kosten fürs Verwahren auf einem sicheren Gelände.
Auch Privatleute oder Mieter dürfen Autos abschleppen lassen, wenn sie eine Einfahrt blockieren oder ohne Erlaubnis auf dem Grundstück stehen.
Private Abschlepp-Unternehmen überwachen im Auftrag der Besitzer Kunden- oder Supermarktparkplätze. Wird das Auto von dem Unternehmen abgeschleppt und will man sein Auto zurückhaben, muss man grundsätzlich nur die Abschleppkosten zahlen.
Dass einige Firmen zusätzliche Gebühren verlangen, bevor sie das Auto wieder herausrücken, ist verboten.
Denn:
Diese Gebühren haben sie meist schon ihrem Auftraggeber in Rechnung gestellt, weil sie Bestandteil des Betreuungsvertrages sind.
Andere Abschlepper arbeiten ganz ohne Auftrag.
Sie fahren durch die Stadt und schleppen alles ab, was ihnen an Falschparkern auf den Haken kommt. Doch weil sie ohne Auftrag handeln, dürfen sie dafür kein Geld verlangen.
Problem:
Ohne Bezahlung bekommt man sein Auto nicht wieder.
Tipp von "Auto Bild":
Jeder, dessen Auto von einem Kundenparkplatz abgeschleppt wurde, muss prüfen, ob die Firma willkürlich oder auf Verlangen eines Parkplatzbetreibers abgeschleppt hat. mid/arei
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