Verschneite Verkehrsschilder
08 Januar, 2021
Sind Verkehrsschilder verschneit und aufgrund von Witterungsbedingungen nicht mehr erkennbar,
bleiben sie für den Autofahrer meist unverbindlich.
Missachtet der Autofahrer die verschneiten Verkehrszeichen, verhält er sich nicht ordnungswidrig.
Gerichturteil des Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 RBs 336/09.
Es gibt Ausnahmen:
Beispielsweise, wenn Sie Anwohner sind, müssen Sie die Anordnung der verschneiten Verkehrsschildern trotzdem beachten.
Auch bei einem Verkehrszeichen, welches schon anhand seiner charakteristischen Form erkennbar ist, hilft das Argument, das Schild sei verschneit gewesen, nicht weiter.
Ferner können auch Anwohnerparkzonen oder Halte- bzw. Parkverbotsschilder wirksam sein, wenn diese wegen Schnee nicht mehr erkennbar sind.
ub/dom
Missachtet der Autofahrer die verschneiten Verkehrszeichen, verhält er sich nicht ordnungswidrig.
Gerichturteil des Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 RBs 336/09.
Es gibt Ausnahmen:
Beispielsweise, wenn Sie Anwohner sind, müssen Sie die Anordnung der verschneiten Verkehrsschildern trotzdem beachten.
Auch bei einem Verkehrszeichen, welches schon anhand seiner charakteristischen Form erkennbar ist, hilft das Argument, das Schild sei verschneit gewesen, nicht weiter.
Ferner können auch Anwohnerparkzonen oder Halte- bzw. Parkverbotsschilder wirksam sein, wenn diese wegen Schnee nicht mehr erkennbar sind.
ub/dom
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