Förderfähigkeit der VW-Wallboxen: 900 Euro vom Staat für den ID-Charger von Autobauer VW
09 November, 2020
Die KfW und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur haben die Förderfähigkeit der VW-Wallboxen
„ID Charger Connect“ und „ID Charger Pro“ anerkannt.
Damit erhalten Käufer in Deutschland ab dem 24. November 2020 eine staatliche Prämie in Höhe von 900 Euro pro Ladegerät.
Durch die Förderung werden vernetzte Wallboxen zur günstigeren Wahl. So ist der ID-Charger Connect unter dem Strich mehr als 700 Euro günstiger als die nicht vernetzte und nicht geförderte Basisversion des ID-Chargers.
Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden. Kunden nutzen dafür ab dem 24. November 2020 das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal) und wählen dort das Programm „Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude“ (440) aus. Bei der Antragstellung muss das gewünschte Ladegrät bereits mit angegeben werden. Sobald die Antragsbestätigung für den Zuschuss vorliegt, müssen Kunden Ihre Identität nachweisen und können im Anschluss die Bestellung ihres Chargers vornehmen.
Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde.
Den ID-Charger gibt es in drei Versionen. Alle Versionen bieten bis zu elf Kilowatt Ladeleistung, ein fest angebrachtes Typ-2-Ladekabel und einen integrierten Fehlerstromschutz.
Die beiden förderfähigen Top-Modelle Connect (ab 584 Euro) und Pro (ab 828 Euro) sind voll vernetzt und lassen sich per Smartphone steuern.
Kunden behalten damit die Ladevorgänge im Blick und profitieren von Funktionen wie Fernwartung, Zugangskontrolle per Ladekarte und regelmäßigen Software-Updates.
Das Modell Pro bietet zusätzlich einen integrierten Stromzähler und ermöglicht beispielsweise eine Abrechnung der Stromkosten für Dienstwagenfahrer. ampnet/jri
Damit erhalten Käufer in Deutschland ab dem 24. November 2020 eine staatliche Prämie in Höhe von 900 Euro pro Ladegerät.
Durch die Förderung werden vernetzte Wallboxen zur günstigeren Wahl. So ist der ID-Charger Connect unter dem Strich mehr als 700 Euro günstiger als die nicht vernetzte und nicht geförderte Basisversion des ID-Chargers.
Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden. Kunden nutzen dafür ab dem 24. November 2020 das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal) und wählen dort das Programm „Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude“ (440) aus. Bei der Antragstellung muss das gewünschte Ladegrät bereits mit angegeben werden. Sobald die Antragsbestätigung für den Zuschuss vorliegt, müssen Kunden Ihre Identität nachweisen und können im Anschluss die Bestellung ihres Chargers vornehmen.
Der Zuschuss von 900 Euro wird ausgezahlt, nachdem die Installation nachgewiesen wurde.
Den ID-Charger gibt es in drei Versionen. Alle Versionen bieten bis zu elf Kilowatt Ladeleistung, ein fest angebrachtes Typ-2-Ladekabel und einen integrierten Fehlerstromschutz.
Die beiden förderfähigen Top-Modelle Connect (ab 584 Euro) und Pro (ab 828 Euro) sind voll vernetzt und lassen sich per Smartphone steuern.
Kunden behalten damit die Ladevorgänge im Blick und profitieren von Funktionen wie Fernwartung, Zugangskontrolle per Ladekarte und regelmäßigen Software-Updates.
Das Modell Pro bietet zusätzlich einen integrierten Stromzähler und ermöglicht beispielsweise eine Abrechnung der Stromkosten für Dienstwagenfahrer. ampnet/jri
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