Aktuelle Auto-News
 



Fahrradhelme: Worauf sollten Sie achten?

31 Oktober, 2020

Es ist nicht einfach, den passenden Fahrradhelm zu finden. Experten geben Tipps: Der wichtigste

Schutz beim Radfahren ist der Helm. Es ist jedoch nicht leicht, das passende Modell zu finden. Woran soll man sich also orientieren?

Die Experten der Prüforganisation TÜV Rheinland geben Tipps.

"Eine erste Orientierung liefert das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das auch der TÜV Rheinland vergibt", sagt Berthold Tempel, Experte für Produktsicherheit bei dem unabhängigen Prüfdienstleister. Hier kann die Käuferin oder der Käufer sicher sein, dass der Helm umfassend getestet wurde. Auch das freiwillige Prüfzeichen "Geprüfte Sicherheit und Qualität" des TÜV Rheinland gibt eine Orientierung beim Kauf. Mit dem vorgeschriebenen CE-Zeichen bestätigt der Hersteller selbst die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben.

Damit die Produkte rund ums Fahrrad möglichst sicher sind, werden sie in den Laboren des TÜV Rheinland zahlreichen Tests unterzogen.

Ein Kinderhelm muss beispielsweise sowohl einen Sturz aus rund 1,50 Metern auf eine "Bordsteinkante" aushalten, als auch viele weitere Tests durchlaufen.

Ein weiteres Kriterium für den Kauf ist die Form des Helmes. Inzwischen bieten viele Hersteller Modelle für die individuelle Kopfform an. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Kauf mehrere Helme in der richtigen Größe auszuprobieren.

Wichtig ist, dass Stirn, Schläfen und Hinterkopf abgedeckt sind. Dabei unbedingt auf den passenden Sitz des Kinnriemens achten.
Der Riemen muss optimal eingestellt sein, damit der Helm fest und waagerecht sitzt und nicht verrutschen kann.
Sinnvoll sind ferner Helme mit Lüftungsschlitzen. Diese sorgen bei der nächsten heißen Radtour für angenehme Kühlung. Ein integriertes Netz schützt zudem vor Insekten.
Wichtig zu wissen:
Nach einem schweren Aufprall den Helm immer austauschen. Denn mögliche Schäden sind für den Laien mit bloßem Auge nicht immer feststellbar. mid/arei

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights