Sachbezugswerte 2021: Entwurf wurde nun veröffentlicht
05 Oktober, 2020
Die amtlichen Sachbezugswerte sollen 2021 angepasst werden. Der dazugehörige Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2021 wurde nun bekannt gegeben.
Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung sollen
wie folgt angepasst werden:
Der voraussichtliche Monatswert für
- Unterkunft und Miete bundeseinheitlich 237 Euro, bisher 235 Euro
- Verpflegung 263 Euro, bisher 258 Euro
- unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten
Mittag- bzw. Abendessen: 104 Euro (3,47 EUR pro Kalendertag)
bisher 102 Euro
Frühstück: 55 Euro (1,83 EUR pro Kalendertag)
bisher 54 Euro
Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung muss noch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Erfahrungsgemäß ist nicht zu erwarten, dass sich die Werte noch verändern.
Sachbezüge sind 2021 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl beitrags- als auch steuerpflichtig in der Sozialversicherung.
ub/dom
Die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung sollen
wie folgt angepasst werden:
Der voraussichtliche Monatswert für
- Unterkunft und Miete bundeseinheitlich 237 Euro, bisher 235 Euro
- Verpflegung 263 Euro, bisher 258 Euro
- unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten
Mittag- bzw. Abendessen: 104 Euro (3,47 EUR pro Kalendertag)
bisher 102 Euro
Frühstück: 55 Euro (1,83 EUR pro Kalendertag)
bisher 54 Euro
Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung muss noch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Erfahrungsgemäß ist nicht zu erwarten, dass sich die Werte noch verändern.
Sachbezüge sind 2021 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl beitrags- als auch steuerpflichtig in der Sozialversicherung.
ub/dom
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