Führerscheinprüfung: Test, Fahranfänger, Probezeit
07 August, 2020
Was sollten Fahranfänger wissen? Die bestandene Führerscheinprüfung ist ein Meilenstein im Leben eines Teenagers. Doch was kommt danach?
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CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, hat die wichtigsten Informationen rund um die Zeit nach der erfolgreichen Fahrprüfung.
Bei der ganzen Euphorie darf man nicht vergessen, dass laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) die 18- bis 24-Jährigen weiterhin das höchste Unfallrisiko auf Deutschlands Straßen haben. Umso wichtiger, dass Neulinge hinter dem Steuer ein hohes Augenmerk auf die Sicherheit zu legen.
Das fängt schon vor Fahrtantritt an:
Stimmt der Reifendruck?
Ist genügend Wischwasser - und vor allem Kraftstoff - vorhanden?
Wo befinden sich Warndreieck und Verbandskasten?
So kann man im Notfall schnell handeln.
Dazu kommt:
üben, üben, üben. Denn nur so kann man die nötige Erfahrung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr sammeln. Helfen kann hier ein spezielles Fahrsicherheitstraining, bei dem man unter Anleitung und in kontrollierter Umgebung mit prekären Fahrsituationen umzugehen lernt.
Wer schon vor seinem 18. Geburtstag Fahrpraxis sammeln will, kann sich für das "Begleitete Fahren ab 17" (BF17) entscheiden. Hierbei können Jugendliche nach bestandener Fahrprüfung bereits mit 17Jahren eine Prüfungsbescheinigung erhalten, mit der sie Praxiserfahrung im Straßenverkehr erlangen können - allerdings gilt diese nur in Deutschland und nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung vermerkten BF17-Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt und selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein.
Unabhängig vom Alter müssen sich alle Einsteiger, die einen Führerschein erlangen, zunächst zwei Jahre lang im Straßenverkehr bewähren, ehe die Fahrerlaubnis endgültig erteilt wird.
Die Probezeit gilt für alle Führerscheinklassen für Pkw, Motorräder, Lkw und Busse. Während dieser Probezeit stehen sie unter besonderer Beobachtung und Verkehrsverstöße werden strenger geahndet.
Egal ob Probezeit oder nicht:
Für Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer grundsätzlich untersagt! Bereits ab einem Alkoholwert von 0,2 Promille können das Schmerzempfinden und das Sehvermögen eingeschränkt sein, spätestens ab 0,5 Promille ist die Reaktionsfähigkeit enorm beeinträchtigt.
Am günstigsten ist es üblicherweise, wenn Fahranfänger das Auto der Eltern mitnutzen. Hierbei müssen die Eltern den Kfz-Versicherer darüber informieren, dass jetzt ein weiterer Fahrer in den bestehenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden soll. Dabei sollte auch angegeben werden, ob der Fahranfänger am BF17 teilgenommen hat, denn das gibt Pluspunkte.
Eine zweite Möglichkeit gibt es, wenn in der Familie bereits ein Auto versichert ist, mit dem eine schadenfreie Zeit (mindestens Schadenfreiheitsklasse 1/2) erfahren wurde. In diesem Fall kann der Neuling sein eigenes Auto als Zweitwagen in die Familie einbringen und es dann mit der (Sonder-) Schadensfreiheitsklasse 1/2 und mit ihm als Fahrer versichern lassen. mid/arei
Bei der ganzen Euphorie darf man nicht vergessen, dass laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) die 18- bis 24-Jährigen weiterhin das höchste Unfallrisiko auf Deutschlands Straßen haben. Umso wichtiger, dass Neulinge hinter dem Steuer ein hohes Augenmerk auf die Sicherheit zu legen.
Das fängt schon vor Fahrtantritt an:
Stimmt der Reifendruck?
Ist genügend Wischwasser - und vor allem Kraftstoff - vorhanden?
Wo befinden sich Warndreieck und Verbandskasten?
So kann man im Notfall schnell handeln.
Dazu kommt:
üben, üben, üben. Denn nur so kann man die nötige Erfahrung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr sammeln. Helfen kann hier ein spezielles Fahrsicherheitstraining, bei dem man unter Anleitung und in kontrollierter Umgebung mit prekären Fahrsituationen umzugehen lernt.
Wer schon vor seinem 18. Geburtstag Fahrpraxis sammeln will, kann sich für das "Begleitete Fahren ab 17" (BF17) entscheiden. Hierbei können Jugendliche nach bestandener Fahrprüfung bereits mit 17Jahren eine Prüfungsbescheinigung erhalten, mit der sie Praxiserfahrung im Straßenverkehr erlangen können - allerdings gilt diese nur in Deutschland und nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung vermerkten BF17-Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt und selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein.
Unabhängig vom Alter müssen sich alle Einsteiger, die einen Führerschein erlangen, zunächst zwei Jahre lang im Straßenverkehr bewähren, ehe die Fahrerlaubnis endgültig erteilt wird.
Die Probezeit gilt für alle Führerscheinklassen für Pkw, Motorräder, Lkw und Busse. Während dieser Probezeit stehen sie unter besonderer Beobachtung und Verkehrsverstöße werden strenger geahndet.
Egal ob Probezeit oder nicht:
Für Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer grundsätzlich untersagt! Bereits ab einem Alkoholwert von 0,2 Promille können das Schmerzempfinden und das Sehvermögen eingeschränkt sein, spätestens ab 0,5 Promille ist die Reaktionsfähigkeit enorm beeinträchtigt.
Am günstigsten ist es üblicherweise, wenn Fahranfänger das Auto der Eltern mitnutzen. Hierbei müssen die Eltern den Kfz-Versicherer darüber informieren, dass jetzt ein weiterer Fahrer in den bestehenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden soll. Dabei sollte auch angegeben werden, ob der Fahranfänger am BF17 teilgenommen hat, denn das gibt Pluspunkte.
Eine zweite Möglichkeit gibt es, wenn in der Familie bereits ein Auto versichert ist, mit dem eine schadenfreie Zeit (mindestens Schadenfreiheitsklasse 1/2) erfahren wurde. In diesem Fall kann der Neuling sein eigenes Auto als Zweitwagen in die Familie einbringen und es dann mit der (Sonder-) Schadensfreiheitsklasse 1/2 und mit ihm als Fahrer versichern lassen. mid/arei
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