Campingurlaub: Die Wege zum eigenen Wohnmobil
14 Juli, 2020
In Zeiten der Corona-Pandemie geht der Trend verstärkt zum Campingurlaub. Diese Art des Reisens ist so
beliebt wie nie. Der Selbstausbau eines Transporters zum Wohnmobil kann für Camping-Fans mit kleinem Budget eine Alternative sein.
Vor der Zulassung als Wohnmobil gibt es aber einiges zu beachten.
"Durch den Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil kann dessen Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen", sagt Mobilitätsexperte Frank Schneider vom TÜV-Verband. Möchte man nach dem Umbau auch die Steuervorteile als "Sonder-Kfz-Wohnmobil" nutzen, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Dazu muss zunächst ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, das Fahrzeug begutachten. Erst auf dieser Basis kann die Kfz-Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilen.
"Eine zentrale Rolle spielt beim Selbstausbau die Sicherheit, da Wohnmobile mit vielen beweglichen Teilen, Kochmöglichkeiten und Elektronik ausgestattet sind", sagt Schneider.
Bei Verkehrsunfällen darf von den Bauteilen eines Wohnmobils für die Insassen keine Gefahr ausgehen. Deswegen ist auch auf die Abrundung oder Gummierung scharfkantiger Ecken zu achten. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Wichtig ist auch ein rutschfester Bodenbelag.
Schneider: "Wer vorhat, die tragende Struktur des Fahrzeugs zu verändern, sollte sich dabei an die Vorgaben des Herstellers halten." Auch ein sogenannter Festigkeitsnachweis kann notwendig werden. Bei diesem wird geprüft, ob die Fahrzeugkonstruktion weiterhin belastbar ist. Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten des Fahrzeugs erfährt man ebenfalls in den Herstellerinformationen.
Ein vollwertiges Wohnmobil bietet natürlich auch eine Kochgelegenheit.
Zum Inventar eines Caravans gehört ein fest verbauter Kocher, der klappbar oder ausziehbar sein darf. Er muss für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein, außer wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss, erklärt der TÜV-Experte.
Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Fahrzeug verbunden sein. Durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile muss ein feuersicheres Kochen garantiert sein. Gaskartuschenkocher benötigen zudem eine Zündsicherung und ihre Kartusche muss in montiertem Zustand ausbaubar sein.
Befinden sich im Wohnbereich des Fahrzeugs Sitzplätze, die während der Fahrt benutzt werden dürfen, muss permanent eine direkte Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrer und Passagieren sichergestellt sein. "Auch eine Gegensprechanlage zählt als solch eine Kommunikationsmöglichkeit. Allerdings muss sie es erlauben, gleichzeitig zu hören und zu sprechen und eine Kontrollfunktion für die Funktionstüchtigkeit aufweisen", sagt Schneider.
Im Notfall muss das sichere Verlassen des Fahrzeugs gewährleistet sein. Für jeden Sitz müssen zwei voneinander unabhängige Fluchtwege eingeplant werden, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden.
Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 0,5 Meter und eine Mindesthöhe von einem Meter haben. Die Notausstiege müssen von innen zu öffnen sein. mid/arei
Vor der Zulassung als Wohnmobil gibt es aber einiges zu beachten.
"Durch den Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil kann dessen Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen", sagt Mobilitätsexperte Frank Schneider vom TÜV-Verband. Möchte man nach dem Umbau auch die Steuervorteile als "Sonder-Kfz-Wohnmobil" nutzen, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Dazu muss zunächst ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, das Fahrzeug begutachten. Erst auf dieser Basis kann die Kfz-Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilen.
"Eine zentrale Rolle spielt beim Selbstausbau die Sicherheit, da Wohnmobile mit vielen beweglichen Teilen, Kochmöglichkeiten und Elektronik ausgestattet sind", sagt Schneider.
Bei Verkehrsunfällen darf von den Bauteilen eines Wohnmobils für die Insassen keine Gefahr ausgehen. Deswegen ist auch auf die Abrundung oder Gummierung scharfkantiger Ecken zu achten. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Wichtig ist auch ein rutschfester Bodenbelag.
Schneider: "Wer vorhat, die tragende Struktur des Fahrzeugs zu verändern, sollte sich dabei an die Vorgaben des Herstellers halten." Auch ein sogenannter Festigkeitsnachweis kann notwendig werden. Bei diesem wird geprüft, ob die Fahrzeugkonstruktion weiterhin belastbar ist. Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten des Fahrzeugs erfährt man ebenfalls in den Herstellerinformationen.
Ein vollwertiges Wohnmobil bietet natürlich auch eine Kochgelegenheit.
Zum Inventar eines Caravans gehört ein fest verbauter Kocher, der klappbar oder ausziehbar sein darf. Er muss für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein, außer wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss, erklärt der TÜV-Experte.
Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Fahrzeug verbunden sein. Durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile muss ein feuersicheres Kochen garantiert sein. Gaskartuschenkocher benötigen zudem eine Zündsicherung und ihre Kartusche muss in montiertem Zustand ausbaubar sein.
Befinden sich im Wohnbereich des Fahrzeugs Sitzplätze, die während der Fahrt benutzt werden dürfen, muss permanent eine direkte Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrer und Passagieren sichergestellt sein. "Auch eine Gegensprechanlage zählt als solch eine Kommunikationsmöglichkeit. Allerdings muss sie es erlauben, gleichzeitig zu hören und zu sprechen und eine Kontrollfunktion für die Funktionstüchtigkeit aufweisen", sagt Schneider.
Im Notfall muss das sichere Verlassen des Fahrzeugs gewährleistet sein. Für jeden Sitz müssen zwei voneinander unabhängige Fluchtwege eingeplant werden, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden.
Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 0,5 Meter und eine Mindesthöhe von einem Meter haben. Die Notausstiege müssen von innen zu öffnen sein. mid/arei
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