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Autostrom: Der Wirrwarr beim Stromtanken

08 Juli, 2020

Knapp 300 Tarife für Autostrom gibt es aktuell in Deutschland. Das bedeutet in der Praxis, dass Elektrofahrzeugnutzer

jede Menge Identifizierungs- und Zahlungsmittel brauchen, wenn sie das Geschäftsgebiet ihres regionalen Anbieters verlassen. "Das macht die Ladeinfrastruktur unübersichtlich", kritisiert der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF).

Die derzeitigen Abrechnungsprozesse und Tarifgestaltungen an öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sind laut BVF für Unternehmen, die einen Fuhrpark betreiben, katastrophal. Zum einen sind die Kosten nicht planbar, weil sie an ein und derselben Ladesäule stark variieren können - unter anderem abhängig davon, ob man Vertragspartner des regionalen Anbieters ist. Zum anderen müssen - je mehr verschiedene Tankpunkte in verschiedenen Regionen angefahren werden - die Abrechnungen in der Fuhrparkverwaltung per Hand gebucht und betreut werden.

"Das ist kontraproduktiv, verkompliziert und verteuert die Prozesse und macht einen digitalen Workflow unmöglich", so BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer. "Je mehr Unternehmen auf Elektro- und Hybridfahrzeuge in ihren Fuhrparks setzen und je mehr die Reichweiten mit den Mobilitätsanforderungen kompatibel sind, desto mehr fällt das ins Gewicht."

Das Hauptproblem sei derzeit nicht der Preis, sondern der administrative Aufwand. Mit der von der Bundesnetzagentur betriebenen Harmonisierung würde eine große Hürde für Unternehmen beseitigt, den Anteil an E-Fahrzeugen in ihren Flotten zu erhöhen. Damit würde gleichzeitig ein wichtiger Hebel beim Umstieg zu neuen Technologien aktiviert, denn Unternehmen sind mit mehr als 60 Prozent aller Neuzulassungen die wichtigsten Autoeinkäufer.

Der Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur will Betreiber durch eine ab April 2021 gültige Regelung dazu bringen, auch den Strom der Konkurrenz anzubieten - und zwar zu deren Tarifen und Konditionen. Für Verbraucher oder Unternehmenskunden bedeutet das laut des BVF-Chefs: Sie können einen Vertrag mit einem Versorger abschließen und zu den so vereinbarten Konditionen an allen öffentlichen Ladestationen andocken.
Offen blieben dabei aber die Fragen, welche Preise sich die Behörde vorstelle und wie die Änderungen mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar seien. "Da bis jetzt die rechtliche Grundlage fehlt, drohen die Änderungen in freiwilligen Selbstverpflichtungen zu enden. Hier muss die Politik nachbessern", warnt Schäfer.

Für Fuhrparkverantwortliche würde sich jedenfalls durch ein schlankeres Abrechnungssystem die Administration und dadurch auch der Zeitaufwand erheblich reduzieren. "In der Konsequenz würden reine Elektroautos attraktiver werden, was sich auch positiv auf das Klima auswirken würde - spätestens, wenn sich die Ökobilanz der Fahrzeuge auch gegenüber moderner Dieselmotoren weiter verbessert", so der Verband. mid/rhu

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