Carsharing Verkehrszeichen: Mehr Rechte fürs Carsharing
01 Mai, 2020
Die gerade in Kraft getretene Novelle der StVO enthält auch neue Verkehrszeichen und Regelungen zum Carsharing.
So gibt es nun laut Bundesverband Carsharing (bcs) ein amtliches Carsharing-Schild.
Es wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um entsprechende Stellplätze zu kennzeichnen. Unberechtigtes Parken wird sanktioniert und kostet ab jetzt 55 Euro.
Manche Kommunen haben bereits Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge eingerichtet.
Diese können jetzt mit dem neuen Schild und dem Namen des Anbieters gekennzeichnet werden. "Damit ist auch die Möglichkeit für eine amtliche Sanktionierung von Falschparkern gegeben", so der Bundesverband Carsharing.
Carsharing-Mobile können mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden.
Das neue Zusatzschild "Carsharing frei" ermöglicht das Parken von "geteilten" Autos in eingeschränkten Halteverboten oder in Halteverbotszonen.
Ebenfalls durch Zusatzzeichen können Carsharing-Kunden von der Pflicht befreit werden, Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen. mid/rhu
Es wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um entsprechende Stellplätze zu kennzeichnen. Unberechtigtes Parken wird sanktioniert und kostet ab jetzt 55 Euro.
Manche Kommunen haben bereits Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge eingerichtet.
Diese können jetzt mit dem neuen Schild und dem Namen des Anbieters gekennzeichnet werden. "Damit ist auch die Möglichkeit für eine amtliche Sanktionierung von Falschparkern gegeben", so der Bundesverband Carsharing.
Carsharing-Mobile können mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden.
Das neue Zusatzschild "Carsharing frei" ermöglicht das Parken von "geteilten" Autos in eingeschränkten Halteverboten oder in Halteverbotszonen.
Ebenfalls durch Zusatzzeichen können Carsharing-Kunden von der Pflicht befreit werden, Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen. mid/rhu
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