Corona - Bußgeldkatalog Bayern: Mit diesen Strafen muss man rechnen
30 März, 2020
Das Bundesland Bayern hat nun einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln erarbeitet. Andere Bundesländer planen nachzuziehen.
Corona-Partys feiern, Gruppenwanderungen, verbotene Besuche im Pflegeheim oder Krankenhaus - das kann teuer werden!
Welche Strafen verhängt das Bundesland Bayern bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen?
Corona - Bußgeldkatalog Bayern
Diese Verstöße gegen Corona-Regeln werden in Bayern mit folgender Ordnungswidrigkeit bestraft:
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands
150,00 Euro Bußgeld
Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe
150,00 Euro Bußgeld
Betreten einer Hochschule nach Aufenthalt in einem Risikogebiet
500 Euro Bußgeld
Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege
500 Euro Bußgeld
Besuch von Senioren- und Altenheimen
500 Euro Bußgeld
Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
500 Euro Bußgeld
Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung
500 Euro Bußgeld
Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so kann die Strafe erhöht werden. ub
Welche Strafen verhängt das Bundesland Bayern bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen?
Corona - Bußgeldkatalog Bayern
Diese Verstöße gegen Corona-Regeln werden in Bayern mit folgender Ordnungswidrigkeit bestraft:
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands
150,00 Euro Bußgeld
Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe
150,00 Euro Bußgeld
Betreten einer Hochschule nach Aufenthalt in einem Risikogebiet
500 Euro Bußgeld
Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege
500 Euro Bußgeld
Besuch von Senioren- und Altenheimen
500 Euro Bußgeld
Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
500 Euro Bußgeld
Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung
500 Euro Bußgeld
Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so kann die Strafe erhöht werden. ub
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