Aktuelle Auto News
 



Bussgeldkatalog STVO - internationales Recht Bussgeld

03 Dezember, 2007

Die Umsetzung des Eu-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bussgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 2008 zu erwarten.

Bundesjustizministerin Zypries in der ADACmotorwelt - Europaweite Vollstreckung nicht vor 2009.
Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview mit der ADACmotorwelt. Reisende, die in der nächsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine rückwirkende Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen.

Nach Ansicht der Justizministerin müssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gelöst sein. So muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert wird. Die Ministerin: „Der Betroffene muss schließlich wissen, was ihm vorgeworfen wird.“ Ihrer Ansicht nach ist es auch unerlässlich, dass der Betroffene erfährt, wie er sich gegen eine ausländische Entscheidung wehren kann. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern.

Die Verzögerung bei der Einführung der europaweiten Vollstreckung von Bussgeldern darf nach Ansicht der Ministerin nicht als Freibrief verstanden werden, sich im Ausland nicht rechtskonform zu verhalten. Ihr Appell: „Als guter europäischer Bürger sollte man für einen Verkehrsverstoß, den man im Ausland begangen hat, auch geradestehen und sein Knöllchen bezahlen.“ Wer das nicht tut, dem droht nach Auskunft des ADAC bei einer erneuten Einreise in das Land, dass er zur Zahlung herangezogen wird. Das ausführliche Interview mit der Bundesministerin ist in der Dezember-Ausgabe der ADACmotorwelt nachzulesen.
Den aktuellen Bussgeldkatalog finden Sie hier
Bussgeld

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights