Leasingformen: Tücken des Leasingvertrags
15 Januar, 2020
Es gibt unterschiedliche Leasingformen. Fahrzeugleasing kann sich lohnen. Darum entscheiden sich viele Autofahrer für die Alternative zu Finanzierung oder Kauf eines Fahrzeugs. Doch Vorsicht:
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Experten raten dazu, die Vertragstexte aufmerksam zu lesen. Womöglich kommt es sonst zu Nachforderungen der Leasinggesellschaft, warnt der Autoclub ACE.
Besondere Aufmerksamkeit gilt bei Diesel-Fahrzeugen:
Selbstzünder ab Schadstoffnorm 6 gelten heute als zukunftssicher. Die neu eingeführten Unterklassifizierungen Euro 6d, ist erst ab der Erstzulassung ab dem 01. Januar 2021 verpflichtend, und Euro-6dTemp ermöglichen weiterhin die Fahrt durch die Städte. Damit sich Kauf-Interessierte vor Unwägbarkeiten absichern, empfiehlt der Autoclub ACE eine Klausel in den Leasingvertrag aufzunehmen:
Falls während der Laufzeit ein Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren darf, und somit nur eingeschränkt genutzt werden kann, sollte die unentgeltliche Rückgabe oder zumindest eine Rückgabe zu fixen Konditionen geregelt sein.
Es gibt derweil ein ganzes Gewirr an Leasingformen.
Kilometerleasing:
Vereinbarung der Kilometer zu Beginn der Laufzeit. Wurden zu viele Kilometer zurückgelegt, erfolgt eine Nachzahlung der Mehrkilometer. Bei weniger gefahrenen Kilometern erhält der Leasingnehmer in der Regel eine Rückzahlung für die Minderkilometer.
Restwertleasing:
Schätzung vor Vertragsschluss, wieviel das Auto nach der Laufzeit noch wert ist. Ist der Wert höher als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer Geld zurück. Wenn der Restwert geringer eingeschätzt wird, wird die Differenz als Nachzahlung angesehen. Das ist das Restwertrisiko. Es gibt aber auch das Restwertleasing mit Andienungsrecht. Es beinhaltet die Option, das Auto nach Vertragsende zum vereinbarten Restwert zu kaufen.
Das Kilometerleasing birgt die geringsten Risiken, da die Leasingnehmer die vereinbarten Kilometer kennen und abschätzen können, ob Mehrkilometer hinzukommen. Oftmals gibt es eine im Vertrag vereinbarte Toleranz von Abweichungen; diese können zwischen 1500 bis 2500 Kilometern liegen. Beachtet werden sollte, dass je niedriger die Kilometerleistung bei Vertragsabschluss angesetzt ist, desto niedriger ist auch die monatliche Rate. Wichtig ist auch, dass die vereinbarten Sätze für Mehr- oder Minderkilometer gleich hoch sind. Im Vertrag muss unbedingt eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern festgelegt sein.
Beim Restwertleasing besteht die Gefahr von unrealistisch niedrigen Leasingraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich davon nicht locken lassen, denn am Ende kann eine hohe Restwertausgleichszahlung auf sie zukommen. Deshalb beinhaltet das Restwertleasing nur schwer kalkulierbare Risiken. Verbraucher sollten beachten, dass sich während der Vertragslaufzeit der bei Vertragsabschluss kalkulierte Restwert verändern kann. Beispielsweise aufgrund der aktuellen Marktlage. Aus diesem Grund sollte man sich im Voraus über den Restwert des Fahrzeugs, der auf dem Markt üblich ist, informieren.
Das Restwertleasing mit Andienungsrecht birgt das größte Risiko, da hier vor allem der Leasinggebende besondere Rechte hat. Der Leasingnehmende kann dazu aufgefordert werden das Auto zu kaufen, wenn der tatsächliche Wert des Autos bei Vertragsende geringer ausfällt als der Restwert. Im anderen Fall hat der Leasingnehmende aber kein Recht darauf, das Auto zu kaufen. Der Leasinggebende entscheidet am Ende, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht. mid/wal
Besondere Aufmerksamkeit gilt bei Diesel-Fahrzeugen:
Selbstzünder ab Schadstoffnorm 6 gelten heute als zukunftssicher. Die neu eingeführten Unterklassifizierungen Euro 6d, ist erst ab der Erstzulassung ab dem 01. Januar 2021 verpflichtend, und Euro-6dTemp ermöglichen weiterhin die Fahrt durch die Städte. Damit sich Kauf-Interessierte vor Unwägbarkeiten absichern, empfiehlt der Autoclub ACE eine Klausel in den Leasingvertrag aufzunehmen:
Falls während der Laufzeit ein Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren darf, und somit nur eingeschränkt genutzt werden kann, sollte die unentgeltliche Rückgabe oder zumindest eine Rückgabe zu fixen Konditionen geregelt sein.
Es gibt derweil ein ganzes Gewirr an Leasingformen.
Kilometerleasing:
Vereinbarung der Kilometer zu Beginn der Laufzeit. Wurden zu viele Kilometer zurückgelegt, erfolgt eine Nachzahlung der Mehrkilometer. Bei weniger gefahrenen Kilometern erhält der Leasingnehmer in der Regel eine Rückzahlung für die Minderkilometer.
Restwertleasing:
Schätzung vor Vertragsschluss, wieviel das Auto nach der Laufzeit noch wert ist. Ist der Wert höher als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer Geld zurück. Wenn der Restwert geringer eingeschätzt wird, wird die Differenz als Nachzahlung angesehen. Das ist das Restwertrisiko. Es gibt aber auch das Restwertleasing mit Andienungsrecht. Es beinhaltet die Option, das Auto nach Vertragsende zum vereinbarten Restwert zu kaufen.
Das Kilometerleasing birgt die geringsten Risiken, da die Leasingnehmer die vereinbarten Kilometer kennen und abschätzen können, ob Mehrkilometer hinzukommen. Oftmals gibt es eine im Vertrag vereinbarte Toleranz von Abweichungen; diese können zwischen 1500 bis 2500 Kilometern liegen. Beachtet werden sollte, dass je niedriger die Kilometerleistung bei Vertragsabschluss angesetzt ist, desto niedriger ist auch die monatliche Rate. Wichtig ist auch, dass die vereinbarten Sätze für Mehr- oder Minderkilometer gleich hoch sind. Im Vertrag muss unbedingt eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern festgelegt sein.
Beim Restwertleasing besteht die Gefahr von unrealistisch niedrigen Leasingraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich davon nicht locken lassen, denn am Ende kann eine hohe Restwertausgleichszahlung auf sie zukommen. Deshalb beinhaltet das Restwertleasing nur schwer kalkulierbare Risiken. Verbraucher sollten beachten, dass sich während der Vertragslaufzeit der bei Vertragsabschluss kalkulierte Restwert verändern kann. Beispielsweise aufgrund der aktuellen Marktlage. Aus diesem Grund sollte man sich im Voraus über den Restwert des Fahrzeugs, der auf dem Markt üblich ist, informieren.
Das Restwertleasing mit Andienungsrecht birgt das größte Risiko, da hier vor allem der Leasinggebende besondere Rechte hat. Der Leasingnehmende kann dazu aufgefordert werden das Auto zu kaufen, wenn der tatsächliche Wert des Autos bei Vertragsende geringer ausfällt als der Restwert. Im anderen Fall hat der Leasingnehmende aber kein Recht darauf, das Auto zu kaufen. Der Leasinggebende entscheidet am Ende, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht. mid/wal
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