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Verkehrsregeln laut StVO in Parkhäusern und auf Parkplätzen

15 Dezember, 2019

Kennen Sie die Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, auf Parkplätzen und in Parkhäusern?

Dass in Parkhäusern und auf Parkplätzen die Straßenverkehrsordnung gilt, ist meist durch ein separates Schild kenntlich gemacht. Doch manche Regeln gelten nur eingeschränkt.

Beispielsweise gehe damit nicht automatisch einher, dass Autofahrer 'rechts vor links' befolgen müssen, sagt Anka Jost, Kfz-Verkehrsexpertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Das Vorfahrtsrecht besteht auf Parkplätzen nur, wenn die Fahrspuren eindeutig festgelegt und markiert sind und so Straßencharakter haben."

Ist der Parkplatz nur eine große freie Fläche mit markierten Parkbuchten, gelten die Vorfahrtsregeln nicht. Erst wenn richtige Straßen eingezeichnet sind, greifen auch wieder die Vorfahrtsregeln. Ein Beispiel dafür sind Verbindungen zwischen mehreren Parkplätzen mit Straßenmarkierungen oder baulicher Abgrenzung, etwa mit Bordsteinen. "Auf jedem Parkplatz gilt jedoch die wichtigste Verkehrsregel: An das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten sich Autofahrer unbedingt halten", so die Verkehrsexpertin.

Das bedeutet:
Schrittgeschwindigkeit fahren, ständig bremsbereit sein und auf ein- und ausparkende Fahrzeuge achten. Wer das außer Acht lässt, könnte bei einem Zusammenstoß für den Schaden aufkommen müssen oder eine Teilschuld bekommen - egal, ob er von rechts oder links gekommen ist. mid/wal
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - "Hier gilt die StVO" ist auf vielen Parkplätzen zu lesen.

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