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Neuwagenversicherung: Vollkasko oder Teilkasko?

11 Dezember, 2019

Worauf sollte man beim Abschluss einer Neuwagenversicherung achten? Im November 2019 stiegen die PKW

Neuzulassungen laut Verband der Automobilindustrie (VDA)im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf knapp 300.000 Fahrzeuge.
Beim Kauf eines Neuwagens wie etwa des funkelnagelneuen VW Golf 8 stellt sich auch die Frage nach der geeigneten Kfz-Versicherung.

Sinnvoll ist es, bei Neufahrzeugen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sie leistet für selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug, mutwillige Beschädigungen durch Fremde sowie bei Unfällen, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begangen hat. Bereits vor der Zulassung sollte man sich eine vorläufige Deckungszusage geben lassen. "Dann besteht auch Kaskoschutz, wenn von der ersten Fahrt bis zur Antragstellung etwas passiert", erklärt Margareta Bösl, Mitarbeiterin in der Schadensabteilung des Versicherungsunternehmens Universa.

Zudem sollte man darauf achten, dass eine möglichst lange Neupreisentschädigung mitversichert ist. Bei der Universa werde beispielsweise bis zu 18 Monate bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Diebstahl der komplette Neupreis entschädigt und nicht nur der deutlich niedrigere Zeitwert, sagt die stellvertretende Leiterin der Schadensabteilung.

Bei Elektro- oder Hybrid-Pkw sollten Akkuschäden mitversichert sein. Ein Kurzschluss durch Überspannung könne hier im Extremfall zu einem Schaden führen, der schnell im fünfstelligen Eurobereich liegt, erklärte die Schadenexpertin. Wird das Auto geleast oder kreditfinanziert, ist auch eine sogenannte "Gap-Deckung" empfehlenswert. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls schließt sie die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestbetrag. mid/wal

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