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Die Mühlen mahlen langsam: Bussgeld - Fahrverbot

28 November, 2007

Eine Frau war wegen Trunkenheit am Steuer zu einem Bussgeld von 250 Euro und dem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Als das zuständige Amtsgericht seine Entscheidung traf, lag der Verstoß bereits 23 Monate zurück.

Mahlen die Mühlen in Deutschlands Gerichtsstuben zu langsam, muss das nicht immer zum Nachteil der Bürger gereichen: Eine nach Recht und Gesetz verurteilte Verkehrsünderin ist jetzt per Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 1 Ss 44/07) um das gegen sie verhängte Fahrverbot herumgekommen, weil sich ihr gerichtliches Verfahren über fast zwei Jahre verschleppt hatte. Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, habe nach Auffassung der Karlsruher Richter ein solches Fahrverbot prinzipiell seinen Sinn verloren, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden der Maßnahme ein erheblicher Zeitraum liege und es in der Zwischenzeit zu keinem weiteren Fehlverhalten im Straßenverkehr komme. Die Frau war wegen Trunkenheit am Steuer zu einem Bussgeld von 250 Euro und dem einmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt worden. Als das zuständige Amtsgericht seine der üblichen Rechtsprechung entsprechende Entscheidung traf, lag das Verkehrsvergehen bereits 23 Monate zurück und die Vollstreckung des Fahrverbots hätte gar frühestens im 30. Monat nach der Tat erfolgen können. Nachdem ein zunächst ergangenes Urteil wegen einer Rechtsbeschwerde der Frau aufgehoben worden war, wurde die neue Hauptverhandlung nämlich ohne ersichtlichen Grund erst acht Monate später anberaumt. „Von einem Fahrverbot soll nach dem Willen des Gesetzgebers aber eine warnende Wirkung ausgehen, damit sich der Betroffene künftig richtig verhält“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. Von einer derartigen „Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“ könne so spät nach dem Vergehen jedoch keine Rede mehr sein. auto-Reporter.net - Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport

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