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Fahrtüchtigkeit: Ist ein bisschen Cannabis am Steuer erlaubt?

28 September, 2019

Wann ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt? Die Dosis macht das Gift, wusste schon der alte Mediziner Paracelsus. Das gilt auch für Alkohol und Drogen. Übermäßiger Konsum ist nicht nur

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ungesund, sondern macht die Teilnahme am Straßenverkehr zu einem russischen Roulettespiel.
Wie liegt nun der Fall bei Cannabis?

Rund 1.000 Menschen in Deutschland dürfen Cannabis legal konsumieren. Es sind vor allem Schmerzpatienten, aber auch Menschen mit Epilepsie, ADHS oder Angststörungen, die Cannabis vom Arzt verschrieben bekommen. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) verspricht ihnen Linderung, macht aber auch, je nach Dosis, "high".

Eine eingeschränkte Wahrnehmung und verzögerte Reaktion können die Folge sein. Cannabisblüten, die lose auf Rezept in Apotheken erhältlich sind, verfügen über keinen Beipackzettel. Die Patienten müssen also selbst sicherstellen, dass sie die verordnete Menge auch in Kleinstmengen, zum Teil bis unter 0,1 Gramm, richtig dosieren, erklärt das Deutsche Kuratorium für Sicherheit im Rahmen der Aktion "Das sichere Haus" (DSH).

Grundsätzlich dürfen diese Personen trotzdem, anders als alle anderen Konsumenten, am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu fahren, berichtet DSH. Es empfehle sich trotz allem einen Nachweis für den Fall einer polizeilichen Kontrolle mitzuführen. Sollte nachgewiesen werden können, dass das cannabishaltige Medikament missbräuchlich eingenommen wurde, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Es gilt also:
Wer Cannabis legal konsumiert, darf zwar ein Auto fahren, ist aber für sich selbst verantwortlich. Auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Medikamenten kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Im Zweifelsfall sollte das Auto stehen bleiben. mid/wal

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