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Fahrzeugersatzteile: Machtwort vor Gericht

20 September, 2019

Werden Reparaturen bald günstiger? Keine umfassenden Informationen zu Fahrzeugersatzteilen müssen vorerst Automobilhersteller freien Händlern liefern. Das hat jetzt der Europäische

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Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Dem Gerichtsurteil vorausgegangen war eine Klage von Zulieferfirmen und freien Händler auf dem Ersatzteilmarkt gegen die deutsche Tochter des koreanischen Autobauers Kia. Sie sollte Datensätze zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, welches Teil in welchem Auto verbaut wurde. Nur wer Zugang zu diesen Daten hat, könne Kunden die passenden Fahrzeugersatzteile liefern und damit richtig am Wettbewerb teilnehmen, heißt es.

Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat den EuGH angerufen, damit dieses den Fall vor dem Hintergrund des EU-Rechts prüft. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass das europäische Recht bislang noch keine Pflicht vorsieht, diese Informationen elektronisch herauszugeben.
Diese Pflicht wird es wohl erst ab September 2020 mit einer neuen Verordnung geben.

Das bedeutet:
Erst 2020 kommen die freien Werkstätten also an alle Daten, die sie aus ihrer Sicht brauchen, um problemlos günstige Fahrzeugersatzteile zu bestellen. Ab September 2020 könnten die Reparaturen daher für die Kunden preiswerter werden. mid/rlo

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