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Das ABC für E-Roller-Fahrer

15 September, 2019

Diese Regeln gelten für E-Roller-Fahrer und darauf sollten Käufer achten:

E-Scooter-Fahrer vermitteln einen entspannten Eindruck. Sie steigen auf ihr trendiges Gefährt - und ab geht die Post. Doch auch bei den angesagten Rollern sind einige Dinge zu beachten, bevor man sich damit in den hektischen und gefährlichen Straßenverkehr stürzt.

Eines vorneweg: Nicht alle in Elektrofachmärkten angebotenen Roller haben die notwendige Genehmigung, um auf der Straße zu fahren. Daher müssen viele Käufer derzeit noch auf die Lieferung ihrer Roller warten. Welche Regeln für E-Roller gelten und worauf Käufer achten sollten, hat sich nun der Verbraucher-Ratgeber Finanztip angesehen.
Gerollert wird auf dem Radweg. Ist keiner vorhanden, müssen Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. Fußwege und Fußgängerzonen sind verboten. Wer sich einen eigenen Roller kauft, zahlt dafür zwischen 750 und 1.650 Euro. "Wichtig ist, dass Sie mit Versicherung und Zulassung unterwegs sind", sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin bei Verbraucher-Ratgeber Finanztip. "Sonst riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und eventuell sogar einen Punkt in Flensburg."

Ob ein Roller für die Straße zugelassen ist, lässt sich am Typenschild auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs erkennen. Dort steht die Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" sowie eine Identifikationsnummer. "Es wurden aber bereits Fahrzeuge ohne Zulassung verkauft", sagt Gotthold. "Besitzen Sie einen solchen Roller, sollten Sie den Händler bitten, das Gefährt zurückzunehmen und es Ihnen mit Zulassung zurückzuschicken."
Die E-Scooter brauchen Versicherungsschutz. Verbraucher-Ratgeber Finanztip rät zur Kfz-Haftpflicht. "Diese deckt alle Schäden ab, die Sie bei Dritten verursachen", erklärt Gotthold. "Allerdings nur bis zu einer festgelegten Summe. Wir empfehlen mindestens 100 Millionen Euro je Schadensfall und 15 Millionen Euro je geschädigter Person."
Die Verträge kosten zwischen 19 und 60 Euro jährlich. Wer auch Diebstahl-, Brand- und Sturmschäden abdecken möchte, wählt zusätzlich eine Kaskoversicherung. "Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, dass Sie Fahrzeugnummer und Seriennummer nicht vertauschen", warnt Gotthold. Das sei ein häufiger Fehler. "Damit riskieren Sie, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt."

Als Nachweis des Versicherungsschutzes gilt die Versicherungsplakette. Sie wird an der Rückseite des Tretrollers angebracht, direkt unter dem Rücklicht. Die Plakette ist nur begrenzt gültig, und zwar vom 01. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach müssen Rollerbesitzer einen neuen Vertrag abschließen. mid/rlo

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