Dieselpartikelfilter - kostenloser Umtausch
23 November, 2007
Vergölst tauscht die Betrugsfilter - Dieselpartikelfilter kostenlos aus.
Der deutsche Autoservice-Dienstleister Vergölst
tauscht kostenlos sämtliche Dieselpartikelfilter der Hersteller GAT,
Bosal und Tenneco/Walker aus, die von einem seiner Fachbetriebe
eingebaut worden sind. "Das sind wir unseren Kunden schuldig",
unterstrich Unternehmenssprecher Peter Groß. Als Ersatz werde
Vergölst Nachrüstsätze des Herstellers TWINTEC einbauen, deren hohe
Wirksamkeit erst kürzlich durch mehrere TÜV bestätigt worden ist.
Hintergrund:
Die Vergölst GmbH wurde 1926 gegründet und bietet heute mit rund
1.600 Mitarbeitern in über 300 Fachbetrieben Reifen- und
Autoservice-Dienstleistungen an. Darüber hinaus betreibt das seit
1961 zur Continental AG gehörende Unternehmen eine Flotte von über
100 Spezialfahrzeugen für den Nutzfahrzeug-Mobilservice und ist mit
jährlich rund 22.000 behobenen Lkw-Reifenpannen Marktführer in
Deutschland. Vergölst
Hier finden Sie weitere interessante Infos bezüglich Dieselpartikelfilter - Betrugsfilter
Kfz Steuer
tauscht kostenlos sämtliche Dieselpartikelfilter der Hersteller GAT,
Bosal und Tenneco/Walker aus, die von einem seiner Fachbetriebe
eingebaut worden sind. "Das sind wir unseren Kunden schuldig",
unterstrich Unternehmenssprecher Peter Groß. Als Ersatz werde
Vergölst Nachrüstsätze des Herstellers TWINTEC einbauen, deren hohe
Wirksamkeit erst kürzlich durch mehrere TÜV bestätigt worden ist.
Hintergrund:
Die Vergölst GmbH wurde 1926 gegründet und bietet heute mit rund
1.600 Mitarbeitern in über 300 Fachbetrieben Reifen- und
Autoservice-Dienstleistungen an. Darüber hinaus betreibt das seit
1961 zur Continental AG gehörende Unternehmen eine Flotte von über
100 Spezialfahrzeugen für den Nutzfahrzeug-Mobilservice und ist mit
jährlich rund 22.000 behobenen Lkw-Reifenpannen Marktführer in
Deutschland. Vergölst
Hier finden Sie weitere interessante Infos bezüglich Dieselpartikelfilter - Betrugsfilter
Kfz Steuer
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.