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Reparaturkosten - Reparaturklausel - Autoteilehandel

22 November, 2007

Die neue Reparaturklausel versetzt freie Hersteller in die Lage, günstige Autoteile von Fahrzeugen zu produzieren und anzubieten und dadurch die Reparaturkosten zu senken.

EU-Rechtsausschuss plädiert für Aufhebung des Designschutzes, um damit die Reparaturkosten zu senken.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments empfiehlt den Designschutz der Kfz-Hersteller mit einer Reparaturklausel aufzuweichen. Diese Aussage wird vom ADAC begrüßt. Damit ist der Weg frei für eine verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Rates.

Eine solche Reparaturklausel versetzt freie Hersteller in die Lage, billige Autoteile von Fahrzeugen zu produzieren und anzubieten und somit die Reparaturkosten zu senken. Ohne Reparaturklausel könnten die Automobilhersteller auf den Urheberschutz pochen und darauf bestehen, dass zu Reparaturzwecken nur Original-Ersatzautoteile verwendet werden.

Die vorgesehene fünfjährige Übergangsfrist ist nach Ansicht des ADAC nicht erforderlich. Sollte sie dennoch in die Richtlinie aufgenommen werden, fordert der Club die Automobilhersteller auf, den Wettbewerb im Ersatz-Autoteilehandel wie bisher nicht zu behindern.

Autoteilehandel

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