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Versicherungswechsel - Tipps für den Kfz Versicherungswechsel

21 November, 2007

Versicherungswechsel - was sollte ich unbedingt bei meinem Kfz Versicherungswechsel beachten?

Bei den meisten Verträgen muss das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30.November bei der Kfz Versicherung eingegangen sein. Doch keine Regel ohne Ausnahme.

Damit der Kfz Versicherungswechsel ohne Ärger klappt, sollte die alte Police zum 01. Januar 2008 erst dann gekündigt werden, wenn die neue Kfz Versicherung auch tatsächlich abgeschlossen ist. Das Kündigungsschreiben sollte grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.

Wer den 30. November verpasst, der erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance: Sollte sich die Kfz Versicherungsprämie erhöhen, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Meldung wahrgenommen werden. Das Sonderkündigungsrecht besteht außerdem, wenn die Police durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

In der Regionalstruktur der Kfz Versicherung gibt es in diesem Jahr allerdings nur geringfügige Veränderungen. Mit gut 63 Prozent der bisher 445 Zulassungsbezirke verbleiben mehr Autos als im Vorjahr (62 Prozent) in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse, teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Der günstigste Zulassungsbezirk ist mit einem Indexwert von 75,7 (bundesweiter Durchschnitt = 100) der Kreis Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg). Schlusslicht ist wie im Vorjahr der Landkreis Kaufbeuren (125,6).

Bei der Vollkaskoversicherung ändert sich für 80 Prozent der Autofahrer nichts. In der Teilkasko bleiben 67 Prozent der Versicherungsverträge in der gleichen Klasse (Vorjahr: 84 Prozent). Vollkasko versichert fährt man am günstigsten im Kreis Friesland (75,3). Den höchsten Wert hat der Landkreis Ostallgäu (129,9). In der Teilkaskoversicherung reicht der Index von 55,9 in Würzburg bis 230,9 im Kreis Uecker-Randow.

Die jährlich angepassten Statistiken des GDV ergeben sich aus der Zahl und Schwere der Schadensfälle in einer bestimmten Region. Die so genannten Regionalklassen sind für die Versicherer jedoch nicht verbindlich. Ein Kfz Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter lohnt sich also auf jeden Fall immer.

Wer aus Kostengründen von der Voll- auf eine Teilkaskoversicherung umsteigen möchte, der ist nach ADAC-Angaben nicht automatisch günstiger dran. Während bei der Vollkaskoversicherung die Prämie durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, gibt es bei der Teilkasko keinen Rabatt. Der Selbstbeteiligungssatz sollte bei Vollkaskoschutz etwa 300 Euro betragen, bei der Teilkasko die Hälfte. Eine höhere Selbstbeteiligung rechnet sich nach Meinung des ADAC nur selten, da die Prämienunterschiede häufig nicht sehr hoch sind. Nach einem Schaden kann es sich lohnen, kleinere Reparaturen selbst zu bezahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

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