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Bußgeld STVO - Winterreifen

12 November, 2007

Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, der Gesetzgeber hat die STVO - Straßenverkehrsordnung - in Bezug auf Winterreifen geändert.

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag - Winterreifen für das Auto.
Im Winter an die Reifen denken. Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, jetzt wird es wieder wichtig: Der Gesetzgeber hat die STVO - Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. In
Paragraph zwei heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an
die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine
geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld
in Höhe von 20 Euro. Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu
Behinderungen kostet das sogar 40 Euro Bußgeld und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt,
sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür.
Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen
greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und
stehen damit für bessere Fahreigenschaften. Hinzu kommt, wer auf
winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend
völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss
trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn
es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.

Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im
Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee
nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg
verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines
Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber
bezahlen.

Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine
generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu
fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten
Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz
"Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Wer dann auf seine
Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen
(in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die
Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier
Millimeter betragen.

Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es
Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf.
Das Schild "Schneeketten vorgeschrieben" verweist darauf.
Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.

In der Schweiz sieht es ähnlich aus: Es gibt keine generelle STVO für Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein. Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.

Weitere Informationen zum Thema StVO Winterreifen:
Winterreifenpflicht

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