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Tricksereien bei der Fahrerlaubnisprüfung nehmen zu

08 November, 2018

Der Aufwand, sich durch die Fahrerlaubnisprüfung zu mogeln, hält sich in Grenzen. Angesichts des Verhaltens

mancher Kraftfahrer im Straßenverkehr drängt sich immer mal wieder die Frage auf, wie diese erfolgreich ihre Führerscheinprüfung bestehen konnten. Laut Prüforganisation TÜV wird immer häufiger bei der Erlangung der Fahrerlaubnis geschummelt. Von Fahrern, die die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht kennen, gehen ein nicht unerhebliches Risiko aus, warnt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Sie fordert daher, dass Schummeln bei der schriftlichen Fahrerlaubnisprüfung ein Straftatbestand werden soll.

Es dürfte nämlich nicht nur persönliche Faulheit oder Ignoranz sein, die einige Prüflinge zum Schummeln verleitet, meint das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Auch der Umstand, dass die Trickser keine spürbar unangenehmen Folgen zu befürchten haben, wenn sie beim Mogeln auffliegen, trage sicher nicht dazu bei, mögliche Täuschungswillige abzuschrecken, argumentiert der Fahrlehrerverband. Rein rechtlich stellt Betrug in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung keine Straftat dar, weil es dabei nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil kommt. Und strafrechtlich droht den Täuschern auch keine Verfolgung. Sie müssen im schlimmsten Fall lediglich zwangsweise einige Monate warten, bis sie erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen werden.

Aus Sicht der Fahrlehrerverbände hilft hier nur, solche Täuschungen strafbar zu machen. Doch in diese Richtung tendiert die Bundesregierung offenbar nicht, wie aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zu hören ist. Zur Begründung heißt es, dass man dann konsequenterweise zum Beispiel auch Schüler, die beim Abitur schummlen, zu Straftätern machen müßte. Stattdessen verweist das Ministerium darauf, dass Staatsanwälte und Gerichte zu entscheiden hätten, in welchen Einzelfällen solche Tricksereien einen Straftatbestand darstellen können.

Der Aufwand, sich durch die Führerscheinprüfung zu mogeln, hält sich in Grenzen, wobei einige Tricks an Spionageromane erinnern:
An der Kleidung des Prüflings wird zum Beispiel unauffällig eine Minikamera angebracht. Sie erfasst die zu beantwortenden Fragen und überträgt sie mittels eines Senders, der irgendwo am Körper getragen wird, nach draußen. Dort ermittelt eine andere Person die richtige Antwort und teilt diese dem Prüfungskandidaten über einen Ohrstöpsel mit. Dieser drahtlose Knopf im Ohr des Prüflings ist so klein, dass er sich für Außenstehende nahezu unsichtbar tief im Gehörgang platzieren lässt.

Wie viele Führerscheinprüflinge durch Schummeln den Test bestehen, lässt sich mit verlässlichen Zahlen nicht belegen. Fest steht nach Auskunft des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) lediglich, dass pro Jahr rund 1600 solcher Manipulationsversuche auffliegen. Doch dabei handele es sich nur um die Spitze des Eisbergs, sind sich die Fahrlehrerverbände sicher. Die Dunkelziffer der Täuschungen schätzen Experten erheblich höher ein – die Rede ist von Tausenden. Zu der wachsenden Zahl der Betrügereien trägt demnach ebenfalls bei, dass dafür zum Teil ganz offen – im Internet – geworben werden kann, ohne dass den Anbietern etwas passiert. Inzwischen sollen sogar schon organisierte Banden dieses Geschäftsfeld für sich entdeckt haben.

Für die Fahrlehrerverbände bedeutet dieser Trend vor allem eins: Hierzulande sitzen immer mehr Menschen am Steuer, die keine verlässliche Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln haben. Und diese Fahrer seien ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer, warnen die Experten. ampnet/jri

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