Aktuelle Auto News
 



Tuning oft schöner als die Polizei erlaubt

21 September, 2018

Der Spaß hat seine Grenzen, Liebhaber von Auto-Tuning müssen gut aufpassen. Denn nicht alles, was gefällt, ist

auch erlaubt. Viele Autobesitzer wollen mit ihrem Fahrzeug möglichst viel Aufmerksamkeit erregen. Andere mögen ihr Auto am liebsten, wenn es nahezu renntauglich daherkommt. Eine weitere Gruppe von Autofahrern legt Wert auf ein möglichst martialisches Aussehen ihres fahrbaren Untersatzes.
Jedoch: Der Spaß hat seine Grenzen, warnt das von der Huk-Coburg initiierte Goslar-Institut. Denn der Gesetzgeber schiebe allzu gewagten - beziehungsweise gefährlichen - Veränderungen am Auto einen Riegel vor. Erlaubt sei deshalb bei weitem nicht alles. Und wer beim Tuning nicht aufpasst, handle sich schneller als gedacht ein saftiges Bußgeld, Streit mit der Versicherung und im schlimmsten Fall die Stilllegung seines Fahrzeugs ein.
Die Umbauten von Tunern sollen Autos meist zu mehr Leistung verhelfen, sie zu auffälligeren Unikaten machen. Im Eifer des Gefechts können die Veränderungen jedoch leicht Ausmaße annehmen, dass sich die modifizierten Fahrzeuge stark von den normalen Serienmodellen unterscheiden. Dann erlischt leicht die Betriebserlaubnis.
Zudem dürfen Reifen nicht beliebig breit sein, das Fahrwerk darf nicht übermäßig tiefergelegt werden und die Scheinwerfergestaltung darf nicht zu sehr in Richtung "böser Blick" gehen. Bei letzterem Umbau handelt es sich um eine in der Tuning-Szene sehr beliebte Veränderung der Frontpartie, die dem Fahrzeug ein aggressiveres Erscheinungsbild verleihen soll. Wenn also die Gummi-"Walzen" auf dem Auto so breit sind, dass sie beim Einlenken mit dem Radkasten in Berührung kommen, oder der "böse Blick" die Scheinwerfereinstellung unerlaubt verändert, droht Ärger.
Das gilt erst recht für Leistungssteigerungen des Motors - etwa im Wege des sogenannten Chip-Tunings. Dabei wird in die Software des Kraftfahrzeugs eingegriffen, mit dem Ziel, "mehr Power" zu erhalten. Weitere Varianten des Motortunings sind die Lachgaseinspritzung, die Wassereinspritzung und die Ladeluftkühlung. Solche Maßnahmen sind immer eintragungspflichtig.
Generell sollte sich jeder Tuningfreund sehr genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umgestalten seines Autos informieren - und zwar bevor er möglicherweise viel Geld in Umbauten steckt, die ihm hinterher erhebliche Probleme einbringen können. mid/wal

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights