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Entfernungspauschale - Pendlerpauschale

06 November, 2007

Starke Kritik wegen Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale.

ADAC: Hängepartie bei der Pendlerpauschale geht weiter.
Der ADAC hat den gestrigen Beschluss der Bundesregierung, die seit Jahresbeginn geltende Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Entfernungspauschale vorerst nicht rückgängig zu machen, kritisiert. Das sei eine schlechte Nachricht für die Autofahrer – die Hängepartie gehe weiter, erklärte ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker.

Der Automobilclub hält die gegenwärtige Regelung für verfassungswidrig. Arbeitswegkosten sind Werbungskosten, die zur Einkommenserzielung erforderlich sind und deshalb für die gesamte Strecke steuerlich absetzbar sein müssen. In der vergangenen Woche hatten sich Politiker aus beiden Regierungsparteien für eine Neuregelung ausgesprochen, nach der die Pendlerpauschale zwar ab dem ersten Kilometer gezahlt werden soll, allerdings nur mit maximal 25 Cent je Entfernungskilometer.

Der ADAC weist darauf hin, dass trotz der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Autofahrer die Möglichkeit haben, den Freibetrag für die Entfernung zur Arbeitsstätte in ihre Lohnsteuerkarten eintragen zu lassen. Sollte jedoch das Gericht im kommenden Jahr die Rechtmäßigkeit der jetzigen Regelung bestätigen, wären Steuernachzahlungen zu befürchten.

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