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E-Auto als Dienstwagen, neue Steuerregel: Ab 2019 Steuervorteile für Dienstwagennutzer

02 August, 2018

Info für Dienstwagennutzer: Elektrische Dienstwagen sollen steuerlich begünstigt werden. 2019 und 2020

soll bei batterieelektrischen (BEV) oder Plug-in-Fahrzeugen (PHEV) nur noch der halbe Wagenwert zur Berechnung der Steuer angesetzt werden. Heute muss jeder Dienstwagenutzer monatlich ein Prozent des Rechnungswerts seines Dienstwagens als Einkommen versteuern.

Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zur Firmenwagenbesteuerung um.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Maßnahme als guten Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland. Firmenwagen machen – laut VDA – heute schon 44 Prozent aller E-Neuzulassungen aus.

Die Gesetzesänderung werde gerade zu einer Zeit relevant, in der viele neue Modelle zur Verfügung stehen.

Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von BEV und PHEV um 51 Prozent auf rund 34 000 Einheiten gestiegen.
Der Marktanteil deutscher Konzernmarken stieg auf 66 Prozent (1. Halbjahr 2017: 61 Prozent). ampnet/Sm

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