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Maut Slowenien 2018: Transponder-Pflicht für große Wohnmobile

22 März, 2018

Slowenien wird ab April 2018 eine elektronische Maut-Gebühr für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen und Schnellstraßen einführen.

Slowenien: Transponder-Pflicht für große Wohnmobile
Wer auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen unterwegs ist, zahlt bereits jetzt eine streckenabhängige Maut. Ab 1. April 2018 müssen diese Fahrzeuge mit einem so genannten „DarsGo unit“-Transponder an der Innenseite der Windschutzscheibe ausgestattet sein. Das gilt nach Angaben des ADAC nicht nur für Lkw und Busse, sondern auch für größere Wohnmobile.

Bei dem System handelt es sich um ein Funk-Kommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und weiterleitet. Dieses ermöglicht eine automatische Mautabrechnung. Der Stopp an den Mautstationen entfällt. Die bisherigen Bezahlsysteme – bar, mit Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten – werden ungültig. Der Transponder funktioniert in ähnlicher Weise wie die österreichische „Go Box“, kann aber nicht in Österreich erworben werden.

Wer aus dem Ausland kommt und ohne „DarsGo unit“ direkt auf einer slowenischen Autobahn weiterfährt, darf ohne das Gerät bis zur ersten DARS-Servicestation weiterfahren. Dort muss er anhalten und den Transponder erwerben, ansonsten drohen empfindliche Strafen zwischen 300 und 800 Euro. Die slowenischen Polizeibehörden sind bei ausländischen Kraftfahrern befugt, die Geldbuße an Ort und Stelle einzuziehen. Bei Sofortzahlung wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt.

Die Registrierung für Dars Go ist an allen Servicestationen der Autobahngesellschaft DARS oder online unter deren Webseite darsgo.si möglich. Die Ausgabe der „Dars-Go-Unit“ erfolgt an den Servicestationen „DarsGo servis“, hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro an. Einzelheiten dazu stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung und sind zudem in einem deutschsprachigen Flyer zusammengefasst. Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen ändert sich nichts. Für sie gilt weiterhin die reguläre Vignette. ampnet/jri

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