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Ein Guckloch reicht nicht

09 Februar, 2018

Der Winter ist nichts für Faulenzer. Denn die kratzen bei Eis und Schnee nur ein Guckloch - einen kleinen

Sehschlitz - in ihre Windschutzscheibe, gefährden damit sich und andere - und riskieren auch noch ein saftiges Bußgeld.

"Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden", so der ADAC.
Nicht nur die Front-, auch die Seitenscheiben müssen freie Sicht ermöglichen.

Ein Muss ist auch ausrechend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.

Wer den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen im Stand laufen lässt, produziert unnötigen Lärm, Abgase und riskiert ein Bußgeld. Kleiner Praxistipp: Im Winter ist es immer hilfreich, einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche zu haben. mid/rhu

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