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Falsche Feinstaubplakette: Das gibt Ärger

27 Januar, 2018

Mit der Feinstaubplakette schummeln, das geht gar nicht. Wer an dem Aufkleber an der Windschutzscheibe manipuliert

oder sich gar eine "bessere" Farbe für den ungefilterten Diesel organisiert, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern macht sich strafbar. Und kann sich eine Menge Ärger einhandeln.
In der KÜS-Mängelstatistik fürs Jahr 2016 wurden insgesamt 54.513 Feinstaubplaketten bemängelt. Bei 2,1 Millionen Hauptuntersuchungen an Pkws wurde in 30.824 Fällen beanstandet, dass das Kennzeichen auf der Plakette nicht zu lesen war. Auf Platz 2 der Statistik folgen 22.296 Fälle, in denen ein falsches Kennzeichen auf der Plakette eingetragen war. Und 1.393 Feinstaubplaketten hatten die falsche Farbe, das gilt als erheblicher Mangel bei der HU.

Was viele Autofahrer nicht wissen:
Eine Feinstaubplakette ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Man braucht sie erst, und zwar in der passenden Farbe, wenn man mit dem Fahrzeug in eine Umweltzone fährt. Häufig, so hat die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS festgestellt, wird die Plakette mit dem eingetragenen Kennzeichen des Vorbesitzers einfach weiterverwendet. Das ist nicht zulässig. Einfachste Lösung, so die Experten: "Die Plakette entfernen, da sie keine Pflicht ist. Mängelrisiko beseitigt!"
Wenn jemand einen Aufkleber braucht und sich beispielsweise auf nicht legalen Wegen eine grüne Plakette für einen alten Euro 2-Diesel besorgt, fällt das spätestens dem Prüfingenieur bei der HU auf, selbst wenn das Kennzeichen korrekt ist.
Die Folge:
Die HU-Plakette wird verweigert. Fällt der Betrug den Behörden auf, besonders wenn unerlaubt Umweltzonen befahren werden, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die fürs Fahrzeug korrekte Feinstaubplakette gibt es bei der Zulassungsstelle, in Fachwerkstätten und auch beim KÜS-Prüfingenieur. mid/rhu

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