VW-Gesetz
23 Oktober, 2007
Der europäische Gerichtshof hat heute, den 23. Oktober 2007, das so genannte VW-Gesetz aus dem Jahr 1960 gekippt.
EU kippt das VW-Gesetz.
Es sieht vor, dass kein Anteileigner, egal wie viele Aktien er besitzt, mehr als 20 Prozent Stimmrecht hat. Die EU sieht darin eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs, weil Investoren abgeschreckt würden. Die Bundesregierung ist nun gefordert, das Gesetz zu ändern.
In einer ersten Stellungnahme hat Porsche die Entscheidung begrüßt. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller hält 31 Prozent an Volkswagen und ist größter VW-Eigner. Das Unternehmen hofft nun, bald auch entsprechendes Stimmengewicht zu bekommen. Es wird damit gerechnet, dass Porsche seinen Anteil weiter aufstocken wird.
Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil auch den Passus bemängelt, nach dem der Bund und das Land Niedersachsen jeweils zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat schicken können, wenn sie nur eine einzige Aktie besitzen.
Es sieht vor, dass kein Anteileigner, egal wie viele Aktien er besitzt, mehr als 20 Prozent Stimmrecht hat. Die EU sieht darin eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs, weil Investoren abgeschreckt würden. Die Bundesregierung ist nun gefordert, das Gesetz zu ändern.
In einer ersten Stellungnahme hat Porsche die Entscheidung begrüßt. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller hält 31 Prozent an Volkswagen und ist größter VW-Eigner. Das Unternehmen hofft nun, bald auch entsprechendes Stimmengewicht zu bekommen. Es wird damit gerechnet, dass Porsche seinen Anteil weiter aufstocken wird.
Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil auch den Passus bemängelt, nach dem der Bund und das Land Niedersachsen jeweils zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat schicken können, wenn sie nur eine einzige Aktie besitzen.
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