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Umweltzone - Feinstaubplakette - Fahrverbote

22 Oktober, 2007

In wenigen Wochen gelten in einigen deutschen Städten feinstaubbedingte Fahrverbote. Ab Januar werden deswegen sogenannte Umweltzonen eingerichtet, in welche die meisten Kraftfahrzeuge nur mit einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren dürfen.

Service für Autofahrer - Die Feinstaubplakette weist die Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs nach. Auf www.tuev-umweltplakette.de von TÜV NORD Mobilität kann jeder schnell und einfach herausfinden, welche Feinstaubplakette sein Fahrzeug erhält. Zusätzlich gibt es für Diesel-Autos Vorschläge zu aktuell möglichen Partikelfilter-Nachrüstsystemen und die dadurch erreichbare, bessere Schadstoffgruppe. Autofahrer müssen nur zwei Nummern aus dem Fahrzeugschein in eine Suchmaske eingeben. Daraufhin werden die Schadstoffgruppe und die dazugehörige Feinstaubplakette angezeigt. Über Links gelangen die Benutzer außerdem direkt zu den Herstellern der Partikelfilter. Neben freier Fahrt in Umweltzonen und der Erhöhung des Wiederverkaufswertes gibt es noch weitere Argumente für eine Nachrüstung. Seit dem ersten April ist das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern in Kraft. Die Umrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wird steuerlich mit einmalig 330 Euro gefördert, wenn der Rußfilter bereits ab dem 1. Januar 2006 eingebaut wurde oder noch bis zum 31. Dezember 2009 nachgerüstet wird. Bei Fahrzeugen, die bei der Umrüstung älter als 5 Jahre alt sind oder mehr als 80.000 km gelaufen sind, muss außerdem der Oxidations-Kat erneuert werden. Für Pkw, die nicht umgerüstet werden oder für Neufahrzeuge, die den Euro-5-Wert nicht einhalten, müssen Autobesitzer bei der Kfz-Steuer 1,20 Euro pro 100 cm³ zusätzlich bezahlen. Weitere Informationen zu Feinstaubplaketten, Umweltzonen und Nachrüstmöglichkeiten bietet www.tuev-nord.de/mobilitaet.asp oder jede TÜV-STATION. Feinstaubplaketten gibt es an jeder TÜV-STATION zum Preis von fünf Euro.
Weitere Infos über die zukünftige Kfz Steuerberechnung und Feinstaubplaketten-Verordnung erhalten Sie hier:
Kfz Steuer

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