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ADAC Tipp: Erst sichern, dann fahren

21 Dezember, 2017

Endlich sind Ferien. Schnell noch die letzten Skistiefel in den Kofferraum werfen und dann ab in

den kalten Süden. Schön und gut soweit. Aber was, wenn schon nach wenigen Metern selbst im Großstadttempo eine Vollbremsung unausweichlich wird und die losen Gepäckstücke sich ihren Weg aus dem Kofferraum gen Windschutzscheibe suchen. Was sich spannend anhört, ist jedoch lebensgefährlich. Ob Skistiefel oder Wasserflaschen, bei Tempo 50 werden Kräfte entfesselt, die auf den ersten Blick nicht greifbar scheinen. Der ADAC rechnet vor: "Ein 20 Kilogramm schwerer Koffer entwickelt bei einem Crash mit Tempo 50 eine Wucht von bis zu einer Tonne." Da möchte niemand in der Flugbahn sitzen.

Daher ist schon vor der Abfahrt wichtig, die Ladung und natürlich auch sich selbst korrekt zu sichern. Während der Mensch sich durch den Anschnallgurt selbst schützt, müssen Gegenstände anders gesichert werden. So sollten schwere Gegenstände und Koffer immer unten im Kofferraum und möglichst direkt an der Rücksitzlehne verstaut werden. Leichte Gegenstände dürfen obenauf gelegt werden. Im Optimalfall sorgen ein Gepäcknetz oder ein Laderaumgitter für einen räumlichen Trenner und Schutz. Skier und Snowboard sollten in einer Dachbox oder fest verzurrt im Innenraum transportiert werden. "Bei einer Beladung in einer Dachbox mit Gepäck oder Skiern auf Befestigung mit Spanngurten achten und an der Front mit einer Decke sichern. Wenn möglich, die gesamte Ladung mit einer Decke abdecken und diagonal mit Zurrgurten sichern - dazu Zurrösen am Ladeboden nutzen", ergänzen die Experten des ADAC.

Dass diese Hinweise nicht nur einer sicheren Fahrt gelten, sondern auch gut für den eigenen Geldbeutel sind, zeigt sich beim Blick in den Bußgeldkatalog. Laut ADAC wird ungesicherte Ladung ohne Gefährdung mit bis zu 60 Euro und einem Punkt geahndet. Mit Gefährdung werden 75 Euro fällig. Zudem ist eine verrutschende Ladung auch versicherungstechnisch problematisch. So ist die Kaskoversicherung bei dadurch entstandenem Schaden in der Regel nicht eintrittspflichtig. mid/som

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