Aktuelle Auto News
 



Erhebung von Staugebühren und Berechnung von Mautgebühren nach Nutzerprinzip

21 Dezember, 2017

Pläne der EU-Kommission: Erhebung von Staugebühren und Nutzerprinzip bei der Mautgebühren-Berechnung.

Maut: Bundesrat plädiert für Verursacher-Prinzip
Mautkosten für europäische Straßen sollen künftig stärker nach dem Verursacher- und Nutzerprinzip berechnet werden. Das schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme zu entsprechenden Plänen der EU-Kommission. Ziel sei es, "die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern". Dass die Emissionen eines Fahrzeugs in die Berechnung mit einfließen soll außerdem zur Modernisierung der Fahrzeugflotte beitragen.
Konkret sieht der Richtlinien-Vorschlag vor, auf Europas Straßen keine Vignetten mehr auszugeben, sondern die Maut nach gefahrenen Kilometern abzurechnen. Zeitabhängige Benutzungsgebühren für Lkw und Busse sollen bis 2023 wegfallen, anschließend für Pkw und Kleintransporter. Ab 1. Januar 2028 wären dann nur noch entfernungsabhängige Gebührensysteme zulässig. Eine grundsätzliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung einer Maut bestehe jedoch weiterhin nicht.
Ein weiterer Richtlinienvorschlag sieht die Erhebung von Staugebühren im außerstädtischen Verkehr vor, die für alle Fahrzeugklassen gleichermaßen gelten soll. In besonders von Stau oder verkehrsbedingten Umweltschäden betroffenen Regionen sind Aufschläge möglich. Die Kommission will Mobilität in der EU dadurch sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähiger machen. mid/ts
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Das Nutzerprinzip soll bei der Berechnung der Mautgebühren auf europäischen Straßen eine größere Rolle spielen.

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights