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Neuer Bußgeldkatalog 2017/ 2018: Gesicht verhüllen, Rettungsgasse, Handyverbot...

27 Oktober, 2017

Der neue Bußgeldkatalog ist seit Oktober deutlich verschärft worden. Der Gesetzgeber reagiert mit Neuerungen 2017/ 2018:

Gesicht verdecken oder verhüllen, unerlaubte Handynutzung, Blockade von Rettungsgassen und illegale Straßenrennen.

Ein Autofahrer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen, wenn er laut Paragraph 23 Absatz 4 Satz 1 der StVO "beim Führen eines Kraftfahrzeugs (sein) Gesicht verdeckt oder verhüllt". Unter diese Regelung fallen Hauben, Kopfbedeckungen (z.B. Nikab, Burka) und Masken.

Die Teilnahme, Planung und Durchführung an illegale Straßenrennen sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern ab sofort ein Straftatbestand "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter dem Paragraph 315 d des Strafgesetzbuches und werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet. In den Fällen, die mit schweren Gesundheitsschädigungen oder sogar mit dem Tod enden, kann die Strafandrohung bis zu 10 Jahren betragen.

Die Benutzung eines Handys während der Fahrt wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt bestraft. Je nach Gefährdung steigt das Bußgeld auf bis zu 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Das Blockieren einer Rettungsgasse wird laut Paragraph 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro und 1 Punkteeintrag, bei Gefährdung, Schädigung oder Behinderung mit bis zu 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot geahndet. ub/dom

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