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Versicherung 2017/ 2018: Motorrad-Regionalklassen

02 Oktober, 2017

Wird Ihre Motorrad-Versicherung teurer oder billiger? Die Regionalklassen-Einteilung spiegelt die Schadensbilanz eines Zulassungsbezirks und das damit verbundene Versicherungsrisiko.

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Die Regionalklassen werden für alle deutschen Zulassungsbezirke einmal jährlich vom Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., kurz GDV herausgegeben.
Die Regionalklassen-Einteilung erfolgt auf der Grundlage der Auswertung von Unfall- und Risiko-Statistiken.
Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Einstufung in der Versicherungsklasse - desto günstiger ist die Motorradversicherung.
Motorradfahrer in Bayern können sich über bessere Einstufungen in der Haftpflichtversicherung freuen. Allerdings müssen die Motorradfahrer in Berlin mit höheren Einstufungen rechnen.
Stand: August 2017 - Regionalstatistik für Motorräder mit Klassen der Haftpflicht und der Teilkasko (U2017):
Krafträder-Haftpflicht:
Regionen mit dem niedrigsten Indexwert:
Zulassungsbezirk Regionalklasse (KH-Klasse)/ KH-Index
Weser-Ems 1 / 75,51
Lüneburg 1 / 80,76
Region mit dem höchsten Indexwert:
Zulassungsbezirk Regionalklasse (KH-Klasse) / KH-Index
Leipzig 5 / 132,82
Krafträder-Teilkasko:
Regionen mit dem niedrigsten Indexwert:
Zulassungsbezirk Regionalklasse (TK-Klasse)/ TK-Index
Oberfranken 1 / 36,11
Schwaben 1 / 42,66 Mittelfranken 1 / 43,93
Region mit dem höchsten Indexwert:
Zulassungsbezirk Regionalklasse (TK-Klasse)/ TK-Index
Berlin 8 / 516,38
Hansestadt Hamburg 7 / 299,25

Eine Motorrad-Versicherung muss nicht teuer sein:
Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Vergleichsrechner und finden Sie für Ihre Regionalklasse die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis: Motorradversicherungsvergleich

Die aktuelle Motorrad-Regionalstatistik finden Sie auf der Webseite www.gdv.de

Tipp zur Motorrad-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung:
Motorräder mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei. Allerdings dürfen die Bikes in dieser Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Hinweis zu Haftungsfragen:
Die Versicherung zahlt im Schadensfall auch, wenn Sie einen Teilkasko-Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Der Verzicht auf diesen Haftungsausschluss muss im Vertrag stehen. ub

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